Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Annette Muggenthaler (KV Karlsruhe) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2016, 14:09 |
V-41: Älterenschutz analog und nachrangig dem Schwerbehindertenschutz bei Einstellungen im Öffentlichem Dienst
Antragstext
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen, dass im Wahlprogramm für die Bundestagswahl
2017 die Einführung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes analog, aber nachrangig dem
Schwerbehindertenschutz für Einstellungen von Bewerbern über 52 Jahren im öffentlichen
Dienst befürwortet und gefordert wird.
Begründung
Für die meisten der Arbeitslosen über 50 Jahre ist der Quer-, Wiedereinstieg oder Neuanfang ein Unding und dies bei gleichzeitigem Versuch das Rentenzugangsalter zu erhöhen. Durch gewisse Vorstellungen in den Köpfen der Entscheidungsträger*nnen in den Personalbüros der Unternehmen und im öffentlichen Dienst werden bestimmte Altersgruppen bei Einstellungen bevorzugt, während ältere Menschen deutlich benachteiligt werden. Dazu kommt der Druck von Seiten der Jobcenter, wenn Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen, der die arbeitsuchenden Älteren in schlecht bezahlte, schwierige Beschäftigungsverhältnisse zwingt. - Dies alles zu inflationären Bedingungen, in denen Vorbildung und Berufserfahrung keine Rechnung getragen werden muss, weil die Person angeblich „alt“ ist.
Für diese, im Berufsleben enorm benachteiligte, Gruppe müssen sich die Grünen stark machen! Denn eine ununterbrochene Erwerbsbiografie ist schon seit etwa 20 Jahren nicht mehr die Norm und wird immer mehr zur Ausnahme, was in absehbarer Zeit zu einer katastrophalen Altersarmut führen wird.
Analog dem Schwerbehindertenschutz und nachrangig diesem, sollte Bündnis90/Die Grünen für eine positive Diskriminierung von Bewerber*nnen 52+ in allen Stellenausschreibungen des ÖD und gleichgestellten Unternehmen und Trägern eintreten. Getreu unserer Vorstellung von lebenslangem Lernen und Bildungsmöglichkeiten sollten Quereinstiegs- und Nachqualifizierungs-Möglichkeiten mit den entspr. Förderungen von der Agentur für Arbeit dabei wahrgenommen werden.
Die Erfahrung, die mit den Schwerbehinderten gemacht wurde, aber auch die Erfolglosigkeit aller bereits existierenden Förderprogrammen für ältere Arbeitssuchende, die nur auf Seiten der Arbeitssuchenden durch Fortbildungen, Bewerbungstrainings, usw. wirken, aber gegen die Stigmatisierung und Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt, machtlos sind, hat gezeigt, dass dieses Kollektiv nur so, wenigstens teilweise in Arbeit gebracht werden könnte. Die Schwierigkeiten von älteren Arbeitssuchenden sind leider durchaus mit denen der Schwerbehinderten zu vergleichen, deshalb erscheint diese Maßnahme unumgänglich.
Diese Regelung wird jungen Menschen keine beruflichen Chancen nehmen, denn sie haben naturgemäß noch mehr Möglichkeiten und Zeit, sich dem Arbeitsmarkt anzupassen oder ihn mitzugestalten; es ist deshalb nicht nur einen Frage der Generationengerechtigkeit, dass die ü52-Jährigen nicht in der Langzeit-Arbeitslosigkeit hängen bleiben, denn die sozialen und monetären Folgen sind so viel höher. Abgesehen von den menschlichen, denn viele von ihnen werden dauerhaft krank.
Anmerkung: Das Alter von 52 Jahren wurde in Anlehnung an das bereits existierende Teilzeit- und Befristungsgesetz festgelegt, wo im §14, Absatz 3 ab diesem Alter und bei bestehender Arbeitslosigkeit eine andere Fristen, die der erschwerten Situation dieser Arbeitnehmer*nnen Rechnung tragen sollen, gelten. Deshalb ist anzunehmen, dass diese Altergrenze für besondere Schutzmaßnahmen nicht neu diskutiert werden muss .
Weitere Antragsteller*innen
- Friedemann A. Nawroth (KV Karlsruhe)
- Felix Schweikhardt (KV Karlsruhe)
- Harald Löffel (KV Karlsruhe)
- Dietmar Ferger (KV Lörrach)
- Frithjof Rittberger (KV Tübingen)
- Michael Dieter (KV Esslingen)
- Lothar Kammerzell (KV Soest)
- Krystyna Grendus (KV Odenwald-Kraichgau)
- Henry Okorafor (KV Ingolstadt)
- Anita Parker (KV Mönchengladbach)
- Johannes Düben (KV Barnim)
- Berti Furtner-Loleit (KV München)
- Susanne Zissel (KV Spandau)
- Patrick Hennings (KV Bremen-Nordost)
- Bettina Soltau (KV Märkisch-Oderland)
- Andrea Piro (KV Rhein-Sieg)
- Mathias Raudies (KV Mahrzahn-Hellersdorf)
- Manfred Hierdais (KV Fürth)
- Nathalie Konias (KV Euskirchen)
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