Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | H Haushalt |
Antragsteller*in: | KV Warendorf (dort beschlossen am: 20.10.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.10.2016, 09:30 |
H-01/01: Änderungsantrag zu H-01 - Haushalt 2017
Antragstext
Der Etat für den Bundestagswahlkampf 2017 wird wie folgt verändert:
Die Einnahmen (Z. 1 – Z.11) werden um eine zusätzliche Position ergänzt: Entnahme allgem.
Rücklage 50.000
Die Summe der Einnahmen (Z. 11) erhöht sich auf 5.666.000.
Die Ausgaben im Bereich Gremien werden für die Programm-BDK (Z. 20) um 50.000 auf 430.000
erhöht.
Zwischensumme Gremien (Z. 25) erhöht sich auf 490.000. Summe Ausgaben (Z. 84) erhöht sich
auf 5.666.000.
Begründung
Der Bundesvorstand schlägt eine Änderung der Satzung vor (S-01), die die Anzahl der notwendigen Unterstützer*innen für Änderungsanträge bei Programmdisskussionen von 20 auf 60 erhöht. Des Weiteren wird unter W-01, Verfahren Bundestagswahlprogramm, vorgeschlagen, dass Unterstützer*innen von Änderungsanträgen sich selbstständig über ein Online-Tool als Unterstützer*innen melden müssen. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die hohe Zahl von Änderungsanträgen bei Programmdiskussionen zu verringern, weil diese sowohl die Antragskommission, als auch die Delegierten überfordern.
Wir halten diese Änderungen für höchst problematisch, weil sie lediglich die Hürden zur Einbringung von Anträgen erhöhen und in erster Linie die Mitglieder treffen, die durch ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kommunalpolitik bereits ausgelastet sind und den hohen Aufwand, 60 Unterstützer*innen zu finden, die bereit und in der Lage sind, sich selbst online als Unterstützer*innen zu melden, nicht leisten können. Sie treffen also genau das Fundament unserer Partei. Da Gremien und Gliederungen nicht betroffen sind (50 % der Änderungsanträge), Mandatsträger*innen (12,5 %) ihre Anträge auf anderen Wegen einbringen werden, und auch ein Teil der Einzelanträge durch einfache Mitglieder weiter durchkommen wird, dürfte die Verringerung der Anträge ca. 25 Prozent betragen. Das löst das Problem nicht wirklich, beschädigt die basisdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten aber nachhaltig.
Wir schlagen daher einen anderen Weg vor:
In die Haushaltspläne von Jahren, in denen Programmdiskussionen stattfinden, sollen Gelder eingestellt werden, mit denen der Antragskommission ein Apparat (Personal) zur Verfügung gestellt werden kann, der die Anträge sichtet und die Forderungen auflistet. So könnte eine Tabelle angelegt werden, die nach Forderungen sortiert ist, denen dann die entsprechenden Anträge zugeordnet sind. In dieser Tabelle können sich die Delegierten schnell orientieren, die Antragskommission leitet die Arbeit und beschäftigt sich nur noch mit den komplizierten Anträgen. Nach Erfahrungen in 2017 kann das System evaluiert und verbessert werden. So kommen wir zum Ziel, ohne die basisdemokratische Mitwirkung zu beschädigen.
Der Beschlussvorschlag stellt das Geld für die Programmdiskussion zur Bundestagswahl 2017 zur Verfügung.
Der Antrag ist dem Bundesfinanzrat am 21.10.2016 satzungsgemäß mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis gebracht worden.
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