Begründung:
Wir können das Anliegen des Bundesvorstandes, die Zahl der Anträge und Änderungsanträge reduzieren zu wollen, um besser mit der „Antragsflut“ umgehen zu können, nachvollziehen.
Gleichwohl halten wir es für extrem problematisch, die Zahl der antragszeichnenden Mitglieder auf 60 hochzusetzen, denn gerade die basisdemokratische Möglichkeit der Mitbestimmung in unserer Partei ist ein hohes Gut, das die Partei für viele Mitglieder auch so attraktiv macht und dazu anregt, politisch aktiv zu werden.
Die hohe Zahl von 60 zu findenden Unterstützer*innen untergräbt dieses Gut der unkomplizierten Mitbestimmung, denn so viele Menschen bekommt in der Regel nur zusammen, wer in der Partei schon einen extrem hohen Organisationsgrad erreicht hat. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die seit mehreren Jahren in vielen Gremien aktiv sind und/oder ein wichtiges Mandat oder eine berufliche Position in der Partei inne haben. Aus unserer Sicht werden daher zu viele Mitglieder von der Möglichkeit der Mitbestimmung ausgeschlossen! Zudem halten wir die Argumentation, dass mit der Verdreifachung der Mitgliederzahlen auch eine Verdreifachung der Antragsteller*innen die Situation der Mitbestimmung gut abgebildet wird, für nicht stichhaltig, denn nur weil dreimal so viele Menschen Mitglied bei uns sind wie zu Beginn der Parteigeschichte, heißt das trotzdem nicht automatisch, dass sich die Zahl der persönlichen Kontakte in der Partei für die einzelnen verdreifacht hätte.
Gleichzeitig schlagen wir eine leichte Erhöhung der Zahl auf 30 Mitglieder vor, da auch uns einleuchtet, dass man im Zuge einer Erhöhung der Mitgliederzahlen Anpassungen vornehmen kann, damit die Zahl der Unterstützenden weiterhin eine relevante Mehrheit innerhalb der Partei repräsentiert. Außerdem erscheint uns diese Zahl für wirklich gute inhaltlich sinnvolle Anträge als realistisch erreichbar für fast jedes aktive Parteimitglied. Und es ist zu berücksichtigen, dass das Sammeln von Unterstützer*innen in Zeiten digitaler Kommunikation deutlich unkomplizierter und schneller geworden ist, als im Zeitalter von Fax, Telefon oder Brief.
Die Möglichkeit, Anträge in Gremien wie Orts- und Kreismitgliederversammlungen vordiskutieren und beschließen zu lassen, ist gut und wichtig. Häufig kommt es dabei aber zu zeitlichen Problemen, weil Anträge vor BDKen erst kurzfristig vorliegen und dann keine Orts- und Kreismitgliederversammlungen, zu denen man Anträge vorbereiten kann, mehr zwischendurch stattfinden.
Änderungsanträge sollten weiterhin mit 20 Unterstützer*innen bestätigt werden, da oft die Zeit zwischen Einstellen der Anträge und der Frist für Änderungsanträge zu kurz ist.
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