Antrag: | Besserer Schutz für Roma |
---|---|
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 20.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 14:46 |
V-23-044: Besserer Schutz für Roma
Antragstext
Von Zeile 43 bis 44:
haben.“ Für die Roma in den Westbalkanstaaten gilt daher: Der vorherrschende Antiziganismus in den Westbalkanstaaten ist im Asylverfahren als berechtigter Fluchtgrund anzuerkennenzu berücksichtigen .
Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin hat
am 24. September 2015 beschlossen, auch Albanien, Kosovo und Montenegro zu sogenannten
sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Art. 16a Absatz 3 Grundgesetz zu erklären. Vor diesem
Hintergrund möge die Bundesdelegiertenkonferenz folgenden Beschluss fassen:
I.
Bündnis 90/Die Grünen bleiben der Auffassung, dass diese Entscheidung falsche Symbolpolitik
ist. Weder hatte die Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina erkennbare
Effekte auf die Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller aus diesen Ländern noch hatten
sich die Verfahren erkennbar beschleunigt. Außerdem ist diese Entscheidung auf Grund der
Situation der Roma in den Staaten des westlichen Balkans falsch. Es mag sein, dass die
“sicheren Herkunftsstaaten“ für die Mehrheitsgesellschaft sichere Staaten sind, dieses
trifft jedoch nicht auf Roma zu. Die Roma auf dem Balkan und in Osteuropa leiden unter einem
gesamtgesellschaftlichen Antiziganismus, der dadurch intellektuell unhinterfragt zu
politischer und administrativer Verfolgung und Ausgrenzung wird. Diese Situation der Roma
ist den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Grunde auch bewusst, denn sie
haben auch beschlossen: „Der Bund wird sich aktiv für die Verbesserung der wirtschaftlichen
und sozialen Situation der Minderheiten, insbesondere Roma, im Westbalkan einsetzen.“ Wir
sind skeptisch, ob diesen Worten tatsächlich eine wirksame Verbesserung der Lebenssituation
der Roma in den Westbalkanstaaten folgt. Mit der Erklärung zu sicheren Herkunftsländern
bestätigt Deutschland per Gesetz, dass es in diesen Ländern keine politische Verfolgung
gibt. Dadurch reduziert sich auch der Druck auf die Regierungen dieser Staaten.
Zudem haben auch die umfangreichen Gelder, die Europäische Union in den letzten 20 Jahren
zur Verbesserung der Lage der Roma aufgebracht hat, noch keine Verbesserung gezeigt.
Hilfsgelder verschwinden und kommen nicht an bei den Menschen oder werden erst gar nicht
angefordert, da kein Land Eigenmittel für Roma zur Verfügung stellen will. Unter diesen
Umständen kann sich die Situation der Roma und damit ihre Fluchtursachen nicht bekämpft
werden. Dazu ist ein gesellschaftlicher Diskurs in den „sicheren Herkunftsstaaten“ nötig.
Das Thema Antiziganismus und dessen Forschung ist jedoch in diesem Staaten noch nicht
angekommen.
II.
Auf Grund der tiefen Verankerung antiziganistischer Vorurteil werden diese Menschen bis
heute maximal ausgegrenzt. Für Roma ist keine Partizipation im Staatssystem möglich. Das
führt zu einer direkten Fremdbestimmung in allen Lebensbereichen. Solange Roma auf dem
Balkan von Rechten/Neonazis zum Verlassen der Gegend aufgefordert werden, oder Kommunen und
Städte Lebensräume von Roma platt walzen, lässt sich eine Flucht dieser Menschen nicht
verhindern.
Auch wenn es sichtbar für viele Roma erst einmal darum geht, nicht zu hungern und nicht zu
erfrieren, so ist diese soziale Not eine direkte Folge politisch gewollter Ausgrenzung.
Dieses ist als politische Verfolgung durch Antiziganismus anzuerkennen. Die sicheren
Herkunftsländer sind für Roma nicht sicher. Deshalb bekräftigen Bündnis 90/Die Grünen den
Beschluss vom November 2014: „Für besonders schutzbedürftige Gruppen darf die Einstufung
eines Herkunftsstaats oder Drittstaates als sicher keine Auswirkung auf das Asylverfahren
haben.“ Für die Roma in den Westbalkanstaaten gilt daher: Der vorherrschende Antiziganismus
in den Westbalkanstaaten ist im Asylverfahren als berechtigter Fluchtgrund anzuerkennenzu berücksichtigen .
III.
Am 24.09.2017 läuft die Frist ab, unter der die Regelung der sicheren Herkuftsstaaten
überprüft werden sollte. Hier bietet sich für uns Bündnis90/Die Grünen die Möglichkeit,
diese Regelung wieder einzukassieren oder zumindest die Roma aus dieser Gleichung
herauszunehmen. Die BDK möge beschließen, dass wir als Bündnis90/Die Grünen, die Roma vor
der Willkür in den so genannten sicheren Herkuftsstaaten und dem dort virulenten
unhinterfragten Antiziganismus schützen wollen und ihnen somit eine Bleiberechtsmöglichkeit
eröffnen.
IV.
Wir fordern alle Grünen auf, die in Deutschland in Regierungsverantwortung sind, sich dafür
einzusetzen alle legalen Mittel und Wege auszuschöpfen, um bis zu 5.000 Roma in Deutschland
pro Jahr ein Bleiberecht zu ermöglichen. Besonders sollten hier Roma, die aus den so
genannten sicheren Herkunftsländern vom Balkan kommen berücksichtigt werden. Die
Bundesdelegiertenkonferenzen vom 2014 "Aus Verantwortung vor der Geschichte humanitären
Zuzug von Roma aus Balkanstaaten ermöglichen "1 und 2015 "Ja, so schaffen wir das! Der grüne
Plan für eine menschliche Flüchtlingspolitik und moderne Einwanderungsgesellschaft" (Seite
16 )2 haben wir mit Mehrheit beschlossen, dass eine Kontingentaufnahme für 5.000 Roma im
Jahr stattfinden soll. Es kann hier nicht sein, dass wir als Grüne warten, bis wir auf
Bundesebene mitregieren. Abgesehen davon, ob wir solch eine Forderung in einem
Koalitionsvertrag durchbekommen würden, sollten und dürfen wir nicht warten und eine in
Deutschland aufgewachsene Generation ins Elend zu deportieren. Wir haben jetzt 2016, d.h.
dass seit unseren Beschlüssen viele Roma abgeschoben wurden. Und d.h. auch, dass wir in
einer Bringschuld von 15.000 Kontingentflüchtlingen seit 2014 sind.
V.
Alle bisher ergriffenen Maßnahmen fruchten nicht, es ist keine Verbesserung der Situation
eingetreten, da die Roma selbst nicht eingebunden werden. Darüber hinaus sorgt die
Nichtanerkennung der Diskriminierung und der Gewalt als Fluchtgründe, dass Roma immer wieder
ins Elend und die unhaltbaren Zustände hinein abgeschoben werden. Es muss hier verstanden
werden, dass Menschen nicht ihre Heimatländer verlassen, um in Deutschland „Taschengeld“ zu
erhalten. Roma sehen sich auf dem Balkan von zunehmendem Nationalismus bedroht. Durch den
zunehmenden Nationalismus kann bei den Roma von politischer Verfolgung gesprochen werden.
Die Mechanismen, die politischen Verfolgung durch Ausgrenzung und Hetze die der
Antiziganismus gedanklich ermöglichen, sind hier als Verfolgung anzusehen. Dies ist nicht
länger hinzunehmen.
Bis all dies realisiert ist, dürfen Roma nicht abgeschoben werden, ihre Fluchtgründe müssen
als Asylgründe anerkannt werden. Es bedarf eines humanitären Sonderprogramms für diese
Menschen, die als Volk schon so viele Jahrhunderte in Europa verfolgt werden und die die
zweitgrößte Gruppe waren, deren Mitglieder von den Nazis im 3. Reich in den
Konzentrationslagern und in ganz Europa ermordet wurden. Es ist an der Zeit, dass wir die
Verantwortung dafür und für die Roma endlich annehmen und diese Minderheit schützen.
Hauptforderungen:
· 1. Keine Verlängerung der Regelung Sichere Herkunftsländer
· 2. Kontingente umsetzen
· 3. Abschiebestopp, solange 1 und 2 nicht umgesetzt sind.
[1]
Von Zeile 43 bis 44:
haben.“ Für die Roma in den Westbalkanstaaten gilt daher: Der vorherrschende Antiziganismus in den Westbalkanstaaten ist im Asylverfahren als berechtigter Fluchtgrund anzuerkennenzu berücksichtigen .
Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin hat
am 24. September 2015 beschlossen, auch Albanien, Kosovo und Montenegro zu sogenannten
sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Art. 16a Absatz 3 Grundgesetz zu erklären. Vor diesem
Hintergrund möge die Bundesdelegiertenkonferenz folgenden Beschluss fassen:
I.
Bündnis 90/Die Grünen bleiben der Auffassung, dass diese Entscheidung falsche Symbolpolitik
ist. Weder hatte die Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina erkennbare
Effekte auf die Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller aus diesen Ländern noch hatten
sich die Verfahren erkennbar beschleunigt. Außerdem ist diese Entscheidung auf Grund der
Situation der Roma in den Staaten des westlichen Balkans falsch. Es mag sein, dass die
“sicheren Herkunftsstaaten“ für die Mehrheitsgesellschaft sichere Staaten sind, dieses
trifft jedoch nicht auf Roma zu. Die Roma auf dem Balkan und in Osteuropa leiden unter einem
gesamtgesellschaftlichen Antiziganismus, der dadurch intellektuell unhinterfragt zu
politischer und administrativer Verfolgung und Ausgrenzung wird. Diese Situation der Roma
ist den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Grunde auch bewusst, denn sie
haben auch beschlossen: „Der Bund wird sich aktiv für die Verbesserung der wirtschaftlichen
und sozialen Situation der Minderheiten, insbesondere Roma, im Westbalkan einsetzen.“ Wir
sind skeptisch, ob diesen Worten tatsächlich eine wirksame Verbesserung der Lebenssituation
der Roma in den Westbalkanstaaten folgt. Mit der Erklärung zu sicheren Herkunftsländern
bestätigt Deutschland per Gesetz, dass es in diesen Ländern keine politische Verfolgung
gibt. Dadurch reduziert sich auch der Druck auf die Regierungen dieser Staaten.
Zudem haben auch die umfangreichen Gelder, die Europäische Union in den letzten 20 Jahren
zur Verbesserung der Lage der Roma aufgebracht hat, noch keine Verbesserung gezeigt.
Hilfsgelder verschwinden und kommen nicht an bei den Menschen oder werden erst gar nicht
angefordert, da kein Land Eigenmittel für Roma zur Verfügung stellen will. Unter diesen
Umständen kann sich die Situation der Roma und damit ihre Fluchtursachen nicht bekämpft
werden. Dazu ist ein gesellschaftlicher Diskurs in den „sicheren Herkunftsstaaten“ nötig.
Das Thema Antiziganismus und dessen Forschung ist jedoch in diesem Staaten noch nicht
angekommen.
II.
Auf Grund der tiefen Verankerung antiziganistischer Vorurteil werden diese Menschen bis
heute maximal ausgegrenzt. Für Roma ist keine Partizipation im Staatssystem möglich. Das
führt zu einer direkten Fremdbestimmung in allen Lebensbereichen. Solange Roma auf dem
Balkan von Rechten/Neonazis zum Verlassen der Gegend aufgefordert werden, oder Kommunen und
Städte Lebensräume von Roma platt walzen, lässt sich eine Flucht dieser Menschen nicht
verhindern.
Auch wenn es sichtbar für viele Roma erst einmal darum geht, nicht zu hungern und nicht zu
erfrieren, so ist diese soziale Not eine direkte Folge politisch gewollter Ausgrenzung.
Dieses ist als politische Verfolgung durch Antiziganismus anzuerkennen. Die sicheren
Herkunftsländer sind für Roma nicht sicher. Deshalb bekräftigen Bündnis 90/Die Grünen den
Beschluss vom November 2014: „Für besonders schutzbedürftige Gruppen darf die Einstufung
eines Herkunftsstaats oder Drittstaates als sicher keine Auswirkung auf das Asylverfahren
haben.“ Für die Roma in den Westbalkanstaaten gilt daher: Der vorherrschende Antiziganismus
in den Westbalkanstaaten ist im Asylverfahren als berechtigter Fluchtgrund anzuerkennenzu berücksichtigen .
III.
Am 24.09.2017 läuft die Frist ab, unter der die Regelung der sicheren Herkuftsstaaten
überprüft werden sollte. Hier bietet sich für uns Bündnis90/Die Grünen die Möglichkeit,
diese Regelung wieder einzukassieren oder zumindest die Roma aus dieser Gleichung
herauszunehmen. Die BDK möge beschließen, dass wir als Bündnis90/Die Grünen, die Roma vor
der Willkür in den so genannten sicheren Herkuftsstaaten und dem dort virulenten
unhinterfragten Antiziganismus schützen wollen und ihnen somit eine Bleiberechtsmöglichkeit
eröffnen.
IV.
Wir fordern alle Grünen auf, die in Deutschland in Regierungsverantwortung sind, sich dafür
einzusetzen alle legalen Mittel und Wege auszuschöpfen, um bis zu 5.000 Roma in Deutschland
pro Jahr ein Bleiberecht zu ermöglichen. Besonders sollten hier Roma, die aus den so
genannten sicheren Herkunftsländern vom Balkan kommen berücksichtigt werden. Die
Bundesdelegiertenkonferenzen vom 2014 "Aus Verantwortung vor der Geschichte humanitären
Zuzug von Roma aus Balkanstaaten ermöglichen "1 und 2015 "Ja, so schaffen wir das! Der grüne
Plan für eine menschliche Flüchtlingspolitik und moderne Einwanderungsgesellschaft" (Seite
16 )2 haben wir mit Mehrheit beschlossen, dass eine Kontingentaufnahme für 5.000 Roma im
Jahr stattfinden soll. Es kann hier nicht sein, dass wir als Grüne warten, bis wir auf
Bundesebene mitregieren. Abgesehen davon, ob wir solch eine Forderung in einem
Koalitionsvertrag durchbekommen würden, sollten und dürfen wir nicht warten und eine in
Deutschland aufgewachsene Generation ins Elend zu deportieren. Wir haben jetzt 2016, d.h.
dass seit unseren Beschlüssen viele Roma abgeschoben wurden. Und d.h. auch, dass wir in
einer Bringschuld von 15.000 Kontingentflüchtlingen seit 2014 sind.
V.
Alle bisher ergriffenen Maßnahmen fruchten nicht, es ist keine Verbesserung der Situation
eingetreten, da die Roma selbst nicht eingebunden werden. Darüber hinaus sorgt die
Nichtanerkennung der Diskriminierung und der Gewalt als Fluchtgründe, dass Roma immer wieder
ins Elend und die unhaltbaren Zustände hinein abgeschoben werden. Es muss hier verstanden
werden, dass Menschen nicht ihre Heimatländer verlassen, um in Deutschland „Taschengeld“ zu
erhalten. Roma sehen sich auf dem Balkan von zunehmendem Nationalismus bedroht. Durch den
zunehmenden Nationalismus kann bei den Roma von politischer Verfolgung gesprochen werden.
Die Mechanismen, die politischen Verfolgung durch Ausgrenzung und Hetze die der
Antiziganismus gedanklich ermöglichen, sind hier als Verfolgung anzusehen. Dies ist nicht
länger hinzunehmen.
Bis all dies realisiert ist, dürfen Roma nicht abgeschoben werden, ihre Fluchtgründe müssen
als Asylgründe anerkannt werden. Es bedarf eines humanitären Sonderprogramms für diese
Menschen, die als Volk schon so viele Jahrhunderte in Europa verfolgt werden und die die
zweitgrößte Gruppe waren, deren Mitglieder von den Nazis im 3. Reich in den
Konzentrationslagern und in ganz Europa ermordet wurden. Es ist an der Zeit, dass wir die
Verantwortung dafür und für die Roma endlich annehmen und diese Minderheit schützen.
Hauptforderungen:
· 1. Keine Verlängerung der Regelung Sichere Herkunftsländer
· 2. Kontingente umsetzen
· 3. Abschiebestopp, solange 1 und 2 nicht umgesetzt sind.
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