Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Josefine Paul (KV Münster) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2016, 19:18 |
V-61: Bürgerrechte achten – Fanrechte schützen!
Antragstext
Fußball gilt nicht nur als eine der schönsten Nebensachen der Welt, er ist auch eine der
populärsten Freizeitbeschäftigungen in Deutschland. Ob Woche für Woche auf den rund 80.000
Plätzen im Land oder aber in den vielen Stadien der professionellen Ligen. Die Begeisterung
für den Fußball ist ungebrochen. Ein wichtiger Teil dieser Begeisterung ist die Fankultur.
Der große Enthusiasmus mit dem Fans und Fangruppierungen „ihre“ Clubs unterstützen macht die
besondere Atmosphäre in unseren Stadien aus.
Doch gibt es auch immer wieder Debatten um Gewalt rund um Fußballspiele. Diese Diskussion um
Gewalt im Kontext von Fußballspielen ist nicht neu, genauso wenig wie es das Problem ist. In
der öffentlichen Debatte tauchen von verschiedener Seite immer wieder Forderungen nach
deutlichen Sanktionen auf. Wir GRÜNEN halten diesen Ansatz für falsch. Repressionen sind
keine Antwort, sondern verschärfen im Gegenteil die Konflikte noch weiter und tragen zu
einer stetigen Vertiefung bestehender Gräben zwischen den verschiedenen Akteuren bei.
Bürgerrechte müssen uneingeschränkt auch für Fußballfans gelten. Mittlerweile existiert ein
umfassendes System aus Sanktionen und Repressalien die gegen vermeintlich gewalttätige
Fußballfans – ohne ein strafrechtliches Verfahren – eingesetzt werden können.
Ausschreitung unter den Fans oder gegen Polizist*innen, rechtsextremistische Gesinnung
einiger Fangruppierungen oder auch Vandalismus auf den An- und Abreisewegen werden seit
Jahren medial verbreitet Rechtsextremismus muss auch in Fangruppen konsequent bekämpft
werden. Klar ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen jede Form von Gewalt ab. Gewalttäter*innen
müssen strafrechtlich verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Auch die Fans selbst
müssen dazu beitragen, eine Kultur des Gewaltverzichts durchzusetzen. Gleichermaßen stehen
hier Vereine und Verbände in der Verantwortung.
Wir lehnen aber auch Vorverurteilung ab. Entsprechend machen wir uns auf allen politischen
Ebenen dafür stark, dass die Daten von Fußballfans nicht länger in geheimen Dateien
gesammelt werden. Natürlich haben auch Fußballfans ein Recht auf ihre Daten. Wir fordern
außerdem eine umfassende Reform der Datei „Gewalttäter Sport“. Wir brauchen transparente
Kriterien nach denen die Aufnahme von Personen in die Datei geregelt ist. Daher fordern wir
als ersten Schritt, dass gespeicherte Personen über ihre Aufnahme in die Datei in Kenntnis
gesetzt werden müssen. Wir wollen ein Widerspruchsrecht und eine Löschung der Daten nach
einer Frist von drei Jahren, oder bei Einstellung von Verfahren bzw. Freispruch. Die
derzeitige Praxis, V-Leute im Rahmen von Fußballspielen einzusetzen, lehnen wir ab.
Darüber hinaus halten wir repressive Maßnahmen, wie die Ausweitung von Stadionverboten,
Massenkontrollen auf Bahnhöfen, die Abschaffung von Stehplätzen, Gesichtsscans beim Einlass
ins Stadion oder Alkoholverbot für Fans in öffentlichen Verkehrsmitteln für hilflose und
wenig geeignete Versuche, die Gewalt im Kontext von Fußballspielen zu bekämpfen. Der
allergrößte Teil, auch der organisierten Fanszene, besteht aus friedlichen Fußballfans. Sie
mit Kollektivstrafen unter Generalverdacht zu stellen ist unverhältnismäßig und erhöht das
Misstrauen gegenüber Polizei und Ordnungsbehörden.
Wir wollen vielmehr gerade die jugendlichen Fußballfans in ihrer individuellen Entwicklung
unterstützen und in ihrer politischen und zivilgesellschaftlichen Ausrichtung bestärken. Die
Arbeit der Sozialpädagog*innen in den Fanprojekten und der Koordinierungsstelle Fanprojekte
ist hierfür aus unserer Sicht unerlässlich. Wir werden dafür Sorge tragen, dass sie auch
weiter unabhängig arbeiten können. Denn nur wenn sie finanziell unabhängig bleiben, können
sie als Ansprechpartner für alle beteiligten Akteure (Vereine, Verbände, Politik und
Polizei) dienen und zwischen diesen neutral vermitteln.
Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich.
Weitere Antragsteller*innen
- Katharina Schulze (KV München)
- Vanessa Braun (KV Münster)
- Sabine Pilsinger (KV München-Land)
- Mona Neubaur (KV Düsseldorf)
- Rainer Bode (KV Münster)
- Monika Lazar (KV Landkreis Leipzig)
- Wilko Zicht (KV Bremen-Ost)
- Manfred Beck (KV Gelsenkirchen)
- Mehrdad Mostofizadeh (KV Essen)
- Jan-Philipp Albrecht (KV Wolfenbüttel)
- Astrid Rothe-Beinlich (KV Weimar)
- Herbert Goldmann (KV Unna)
- Rolf Beu (KV Bonn)
- Martin-Sebastian Abel (KV Düsseldorf)
- Sven-Christian Kindler (KV Hannover)
- Gunnar Risse (KV Münster)
- Hermann Brem (KV München-Stadt)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Jakob Hahn (KV Hamburg-Eimsbüttel)
Kommentare