Zu den Alternativen zählen auch elektrogetriebene Motorroller bzw. Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Diese Fahrzeuge könnten einen weiteren Innovationsschub auslösen.
Solche Fahrzeuge wären für Autofahrer*innen attraktiv, die ein stadttaugliches (Zweit-)Fahrzeug suchen, aber das Zweirad mit Versicherungskennzeichen scheuen, weil es mit 45 km/h zu langsam ist, um im Stadtverkehr mitzuschwimmen, und andererseits Kosten und Aufwand für den Motorradführerschein scheuen, der für leistungsfähigere Motorräder erforderlich ist.
Da die neue Klasse ausschließlich auf Elektrofahrzeuge beschränkt ist, müssen die Fahrzeuge weder mit dem Preis noch mit dem Image benzingetriebener Fahrzeuge konkurrieren. Durch die Freistellung von der Steuer wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen.
Da dieser Markt ohne Vorbilder wäre, sollten innovative Lösungen mit Lifestyle-Charakter zu erwarten sein, vergleichbar der gehobenen Klasse der Elektrofahrräder.
Eine frühere Fahrberechtigung für Zweiräder bis 125 ccm ohne Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit mit PKW-Führerschein ist aus Sicherheitsgründen abgeschafft worden.
Die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h trägt diesem Bedenken Rechnung. Denkbar wäre zusätzlich der Nachweis einer Pflichtschulung für stärker motorisierte elektrogetriebene Zweiräder, etwa eine Stunde Theorie und zwei Stunden Praxis ohne Prüfung.
Kommentare