Antrag: | Entschlossen gegen Hass und Hetze vorgehen – überall! |
---|---|
Antragsteller*in: | Werner Graf (KV Friedrichshain Kreuzberg) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 20.10.2016, 16:01 |
V-46-008: Entschlossen gegen Hass und Hetze vorgehen – überall!
Antragstext
Von Zeile 7 bis 9 einfügen:
Derzeit beobachten wir, dass Hemmschwellen wegbrechen. Hass und Hetze, Rassismus, Sexismus und Antisemitismus durchschwemmen Foren, soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarspalten. AfD, CSU und Teile der CDU machen im gegenseitigen Ping-Pong um mehr Nationalstolz, weniger Einwanderung und Ängsten vor dem Islam Parolen salonfähig, die noch vor wenigen Jahren auch in konservativen Kreisen nicht möglich gewesen wären. Feindbilder werden bewusst geschürt und bedient, attackiert werden vornehmlich Geflüchtete,
Hass und Hetze gegen Geflüchtete, Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und
Politiker, Feministinnen und Feministen, LGBTIQ*, religiöse Gruppierungen und politisch
Andersdenkende sowie Beleidigungen, Drohungen und Mordaufrufe sind im Internet insgesamt,
besonders im sogenannten Social Web, mittlerweile an der Tagesordnung. Als BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wenden wir uns auch weiterhin entschlossen gegen Hass, Hetze und klar strafbare
Meinungsäußerungen – egal, ob in der Fußgängerzone geäußert oder online.
Derzeit beobachten wir, dass Hemmschwellen wegbrechen. Hass und Hetze, Rassismus, Sexismus
und Antisemitismus durchschwemmen Foren, soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarspalten. AfD, CSU und Teile der CDU machen im gegenseitigen Ping-Pong um mehr Nationalstolz, weniger Einwanderung und Ängsten vor dem Islam Parolen salonfähig, die noch vor wenigen Jahren auch in konservativen Kreisen nicht möglich gewesen wären.
Feindbilder werden bewusst geschürt und bedient, attackiert werden vornehmlich Geflüchtete,
Linke, Feminist*innen, Schwarze, Juden, Homosexuelle, Muslim*innen, Journalist*innen und
(Kommunal-)Politiker*innen. Dabei erfahren gerade mehrfach diskriminierte Menschen
zusätzlich Gewalt im Netz. Manchmal bleibt nur noch der Rückzug, um sich zu schützen. Als
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen wir klar: Das Verbreiten von Hass und Hetze ist keine Bagatelle.
Diejenigen, die unter den Begriff „Hate Speech“ subsumierte, strafbare Hasskommentare
verbreiten, müssen hierfür konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, denn „Hate Speech“
ist für den demokratischen Grundkonsens in unserem Land zu einer ernsten Bedrohung geworden.
Die Bundesregierung fordern wir auf, sich der Problematik endlich in angemessener Weise
anzunehmen. Ihre bisherigen Bemühungen reichen bei Weitem nicht aus.
Das Thema „Hate Speech“ und der richtige Umgang mit strafbaren Meinungsäußerungen im
Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken und auf großen Plattformen, aber auch in
Foren und Kommentarspalten, werden seit Jahren kontrovers diskutiert. In diesem Zusammenhang
wird immer wieder auch auf die Bedeutung des Themas bezüglich (Grund-)Rechten, wie der
Meinungs- und Informationsfreiheit, des Rechts auf die anonymisierte und pseudonymisierte
Nutzung von Telemedienangeboten und des notwendigen Schutzes von Persönlichkeitsrechten
verwiesen.
Unter anderem hat sich auch die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des
Deutschen Bundestages bereits in der vergangenen Wahlperiode intensiv mit der Thematik
beschäftigt. Sie hat darauf aufmerksam gemacht, dass vor allem die rechtsextreme Szene ihre
(propagandistischen) Aktivitäten zunehmend ins Social Web, das heißt in Communities, soziale
Netzwerke und Videoplattformen verlagert hat und dort zunehmend versucht, gesellschaftlich
stark diskutierte Themen aufzugreifen. Derzeit ist dies vor allem in Diskussionen um die
Flüchtlingspolitik verstärkt zu beobachten. In entsprechenden Beiträgen werden
Andersdenkende nicht nur beleidigt und bedroht, sondern es wird oftmals auch direkt zu
Straf- und Gewalttaten aufgerufen.
Einen konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es insofern nicht, als die
bestehenden Rechtsvorschriften, würden sie konsequent angewendet, ausreichend wären, um den
gebotenen Schutz der Betroffenen sicherzustellen.
Gleichzeitig gibt es offensichtliche, ganz erhebliche Defizite bei der Umsetzung des
geltenden Rechts, der Löschung entsprechender Inhalte und einer effektiven Strafverfolgung.
Seit langem machen wir die Bundesregierung auf diese Defizite und die Notwendigkeit einer
effektiven Bekämpfung klar strafbarer Meinungsäußerungen aufmerksam. Immer wieder haben wir
die Bundesregierung aufgefordert, ihre Augen nicht länger vor der Problematik zu
verschließen. Erst als der öffentliche Druck zu groß wurde, sah sich die Bundesregierung
gezwungen, zu reagieren. Man verfasste offene Briefe und initialisierte eine „Task Force“
unter der Leitung von Bundesjustizminister Heiko Maas, deren bislang erreichten Ergebnisse
jedoch absolut unzureichend sind.
Die Bundesregierung muss den Anbietern großer Netzwerke unmissverständlich zu verstehen
geben, dass man es nicht länger toleriert, wenn sich milliardenschwere Unternehmen nicht an
geltendes deutsches und europäisches Recht gebunden fühlen und stattdessen mit lapidaren
Hinweisen auf die eigene Multinationalität, sich selbst gegebene „Gemeinschaftsstandards“
oder Allgemeine Geschäftsbedingungen die Beachtung klarer rechtlicher Vorgaben verweigern.
Doch statt die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und sich mit aller Entschlossenheit für
die Beseitigung der seit langem bekannten Defizite einzusetzen, beschränken sich die
Aktivitäten der Bundesregierung bis heute im Wesentlichen auf die öffentlichkeitswirksame
Unterstützung von Kampagnen gegen „Hate Speech“. Das reicht jedoch bei Weitem nicht aus.
Zweifellos ist es zu begrüßen, wenn sich Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen
zusammenschließen, um gemeinsam auf die zunehmende Problematik von Hass und Hetze im Netz
hinzuweisen, gleichzeitig dürfen derartige Initiativen aber nicht als Feigenblatt für die
eigene Untätigkeit missbraucht werden. Bis heute verpasst es die Bundesregierung, die
offensichtlichen, ganz erheblichen Defizite bei der Umsetzung des geltenden Rechts,
beispielsweise bezüglich der umgehenden Prüfung und etwaigen Löschung entsprechender Inhalte
durch die Betreiber von sozialen Netzwerken und Plattformen, genauso aber bezüglich einer
effektiven Strafverfolgung abzustellen. Sie selbst hält sich dabei nicht an die Vorgaben,
die sie anderen macht: Sie löscht strafbare Meinungsäußerungen auf den von ihr
verantworteten Seiten und Profilen oftmals nicht und leitet diese auch nicht an die
Strafverfolgungsbehörden weiter.
Wertvolle Zeit ging auch dadurch verloren, dass sich Vertreter*innen der Bundesregierung
immer wieder in teils absurden Diskussionen, beispielsweise um die Abschaffung der
Anonymität im Netz, verfangen haben. Für uns BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Angesichts
bestehender Defizite bei der Bekämpfung von Hasskommentaren im Netz darf es nicht zu einem
Abbau von Freiheitsrechten kommen, beispielsweise indem das für den Schutz von
Persönlichkeitsrechten konstituierende Recht auf anonymisierte und pseudonymisierte Nutzung
von Telemedienangeboten zur Disposition gestellt wird.
Wenig hilfreich war auch das viel zu lange, unbeirrte Festhalten der Bundesregierungen am
Konzept der „Counter-Speech“, einer organisierten „Gegenrede“, bei der klar strafbare
Inhalte, statt rigoros gelöscht und der Strafverfolgung zugeführt, mit Argumenten begegnet
werden soll. Für uns ist klar: Meinungsäußerungen haben klare Grenzen, die unser
Strafgesetzbuch definiert: Menschen, die sich volksverhetzend äußern, die andere auf das
Schlimmste beleidigen, sie bedrohen und sie mit Mord- oder Vergewaltigungsphantasien
belästigen, müssen hierfür konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Strafbare Inhalte
müssen nach Prüfung entlang klarer rechtlicher Vorgaben und transparenter Entscheidungen von
Seiten der Unternehmen schnellstmöglich und dauerhaft aus dem Netz entfernt werden.
Strafbare Inhalte einfach im Netz zu belassen käme einer Kapitulation des Rechtsstaates vor
denjenigen, die gezielt Hass und Hetze verbreiten, gleich. Dies hätte verheerende
Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben und unsere Demokratie.
In letzter Zeit sind rechte und neurechte Bewegungen dazu übergegangen, offensiv das
Narrativ zu setzen, der Kampf gegen klar strafbare Inhalte im Netz sei eine Beschneidung der
Meinungsfreiheit und Engagement gegen „Hate Speech“ bedeute Zensur. Dieser absurde Vorwurf
hat es inzwischen sogar in seriöse Medien geschafft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen sich
dieser rechten Propaganda entschieden entgegen. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen
und die Meinungsfreiheit sind zentrale Prinzipien der Demokratie, die durch das Grundgesetz
geschützt sind. Meinungsfreiheit bedeutet ganz gewiss nicht, Andersdenkende, -Aussehende
oder Liebende ungestrafte beschimpfen oder beleidigen zu dürfen. Zur Demokratie gehört
Diskurs. Dieser muss aber zwingend rote Linien beachten: Hass ist keine Meinung!
Wir stellen uns solidarisch an die Seite all jener Organisationen und Institutionen, wie der
Amadeu Antonio Stiftung, die sich mit viel Herzblut im Kampf gegen klar strafbare
Meinungsäußerungen im Netz und die Verrohung und Radikalisierung der demokratischen
Debattenkultur engagieren.
Angesichts der mittlerweile beängstigenden Dimension der Problematik und eines immer
unverhohleneren Vorgehens der Täter*innen, aber auch vor dem Hintergrund, dass wir die
Gefahr sehen, dass sich ein insgesamt durch „Hate Speech“ vergiftetes gesellschaftliches
Klima zunehmend in tatsächliche Gewalttaten gegen Menschen auswirken, ist es für uns nicht
länger hinnehmbar, dass sich milliardenschwere Unternehmen ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung weiterhin entziehen. Es ist für uns schlicht nicht hinnehmbar, dass
Unternehmen nicht strafbare Inhalte, die gegen ihre "Gemeinschaftsstandards" verstoßen, sehr
konsequent löschen, dies bei klar strafrechtsrelevantem Hass und Hetze aber angeblich nicht
möglich sein soll.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen wir noch einmal sehr deutlich: Die Zeit des Verfassens
öffentlicher Briefe und des medienwirksamen Setzens immer neuer Fristen ohne weitere
Konsequenz ist vorbei! Auch die Bundesregierung muss die Anbieter sozialer Netzwerke und
Plattformen endlich mit aller Entschlossenheit an ihre gesellschaftliche Verantwortung für
den größten und weiter an Bedeutung gewinnenden Kommunikationsraum unserer Zeit und die
klare deutsche und europäische Rechtslage erinnern.
Die Bundesregierung muss selbst entschlossen mit gutem Beispiel vorangehen, auf den von ihr
verantworteten Seiten und Profilen konsequent gegen Hass und Hetze vorgehen und strafbare
Meinungsäußerungen der Strafverfolgung zuführen. Auch muss sich die Bundesregierung endlich
dafür einsetzen, dass bestehende Meldewege verbessert werden. Erst hierdurch wird es den
Nutzerinnen und Nutzern, denen zweifellos eine große Verantwortung im wichtigsten
Kommunikationsraum unserer Zeit zukommt, möglich ist, entsprechende Inhalte zu melden, damit
diese hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz überprüft und gegebenenfalls umgehend
gelöscht werden können. Die Unternehmen müssen ausreichend und gut ausgebildetes Personal
vorhalten, das die Prüfungen entlang der deutschen Rechtslage umgehend nach Kenntnisnahme
vornimmt. Dieses Personal, das sich täglich mit belastenden Inhalten beschäftigt, muss dabei
angemessen unterstützt werden. Gegen Verstöße gegen klare rechtliche Vorgaben muss die
Bundesregierungen entschlossen vorgehen und bestehende Sanktionsmechanismen nutzen.
Meldungen von Nutzerinnen und Nutzern müssen dabei genauso schnell bearbeitet werden, wie
die der hierauf spezialisierten Internet-Beschwerdestellen.
Wir begrüßen, dass Facebook als soziales Netzwerk, das sich an knapp 30 Millionen deutsche
Nutzerinnen und Nutzer richtet, angekündigt hat, das bisherige Verfahren zur Überprüfung von
Inhalten zu ändern. Das ist überfällig und zeigt: Offenbar ist es mit ausreichendem Willen
und entsprechendem öffentlichen Druck plötzlich doch möglich, klare rechtliche Vorgaben zu
beachten und mehr gesellschaftliche Verantwortung gegen Hass und Hetze zu übernehmen. Wir
werden genau verfolgen, ob diesen Ankündigungen nun auch tatsächliche, dringend notwendige
Taten folgen. Dies gilt beispielsweise für die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter*innen.
Transparenz diesbezüglich würde diese Unternehmen vor weiteren Imageschäden schützen.
Außerdem sollten die in der „Task Force“ zusammengeschlossenen Unternehmen angehalten
werden, regelmäßig zu evaluieren, welche Inhalte nach welchen Zeiträumen geprüft und ggf.
gelöscht wurden. Nur so ist gewährleistet, dass tatsächlich ein Gesamtlagebild erstellt
werden kann.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir in den letzten Monaten immer wieder darauf aufmerksam
gemacht, dass es nicht ausreicht, wenn Mitarbeiter*innen in den USA allein entlang
intransparenter Vorgaben zur Umsetzung der eigenen „Gemeinschaftsstandards“ Inhalte
überprüfen und in Deutschland klar strafbare Inhalte so viel zu oft im Netz bleiben. Auch
das Outsourcen dieser Prüfungen an philippinische Arbeiter*innen, die zu Billiglöhnen
angestellt sind, halten wir für höchst fragwürdig. Das Ziel muss die Einstellung von
Mitarbeiter*innen bleiben, die im Land, in dem das Angebot vorgehalten wird, in Kenntnis der
spezifischen Rechtslage die Prüfungen vornehmen.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass es nach einer Prüfung und Einordnung als
strafbaren, zu löschenden Inhalt durch die Anbieter zu einer schnellen und konsequenten
Weiterleitung der entsprechenden Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden kommt. Diese müssen
wiederrum in die Lage versetzt werden, konsequent gegen diejenigen, die sich strafbar
machen, vorzugehen. Polizei und Strafverfolgungsbehörden müssen technisch und personell dem
digitalen Zeitalter angemessen ausgestattet sein. Nur so können sie ihren wichtigen Aufgaben
auch tatsächlich nachkommen. Hier sind auch die Länder in der Pflicht.
Wir wollen die Forschung zum Phänomen "Hate Speech" und strafbare Meinungsäußerungen im Netz
ausbauen. Mit einer Präventionsstrategie für Deutschland wollen wir gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit, Radikalisierung und Gewalt dort bekämpfen, wo sie entstehen. Daran
sollen in einem strukturiertem Dialog Bund, Länder, Kommunen und zivilgesellschaftliche
Institutionen in einem bundesweiten Präventionszentrum gemeinsam arbeiten.
Auch muss sich die Bundesregierung auf Bundes-, EU- und internationaler Ebene dafür
einsetzen, dass eine internationale enge Zusammenarbeit und Vernetzung aller Akteure im
Kampf gegen „Hate Speech“ weiter gestärkt wird. Der von uns lange geforderte Beitritt zur
Initiative gegen „Hate Speech“ des Europarats begrüßen wir. Gerade, was die Zusammenarbeit
innerhalb der Europäischen Union angeht, sehen wir jedoch noch viel Potential. Die
Bundesregierung fordern wir auf, sich auf EU-Ebene sehr viel stärker zu engagieren und
gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten Konzepte zu entwickeln, mit denen der Problematik
gemeinsam begegnet werden kann.
Die Bundesregierung fordern wir noch einmal mit Nachdruck auf, sich der Problematik endlich
in angemessener Art und Weise anzunehmen und sicherzustellen, dass diejenigen, die Hass und
Hetze verbreiten, hierfür auch konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Nur so ist auch
zu verhindern, dass nicht Andere durch diese Meinungsäußerungen ermuntert werden und aus
verbal geäußertem Hass immer mehr tätliche Angriffe werden. Wir haben als Gesellschaft dafür
Sorge zu tragen, dass Rassismus und alle anderen Formen von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit nicht unwidersprochen bleiben und die Betroffenen von Hass nicht
alleine gelassen werden.
Weitere Antragsteller*innen
- Rhea Niggemann (KV Neukölln)
- Valentin Münscher (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Emma Sammet (KV Berlin-Kreisfrei)
- Daniel Wesener (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Francisca Fackeldey (KV Neukölln)
- Rasmus Andreasen (KV Flensburg)
- Canan Bayram (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Sven-Christian Kindler (Regionsverband Hannover)
- Annika Gerold (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Daniel Köbler (KV Mainz)
- Jessica Messinger (KV Stuttgart)
- Vito Dabisch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Barbara Lochbihler (KV Kaufbeuren/Ostallgäu)
- Hans Panhoff (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Monika Herrmann (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Sebastian Walter (KV Berlin-Kreisfrei)
- Fatma Celik (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Stefan Taschner (LAG Energie, KV Berlin-Kreisfrei)
- Kristine Jaath (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
Von Zeile 7 bis 9 einfügen:
Derzeit beobachten wir, dass Hemmschwellen wegbrechen. Hass und Hetze, Rassismus, Sexismus und Antisemitismus durchschwemmen Foren, soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarspalten. AfD, CSU und Teile der CDU machen im gegenseitigen Ping-Pong um mehr Nationalstolz, weniger Einwanderung und Ängsten vor dem Islam Parolen salonfähig, die noch vor wenigen Jahren auch in konservativen Kreisen nicht möglich gewesen wären. Feindbilder werden bewusst geschürt und bedient, attackiert werden vornehmlich Geflüchtete,
Hass und Hetze gegen Geflüchtete, Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und
Politiker, Feministinnen und Feministen, LGBTIQ*, religiöse Gruppierungen und politisch
Andersdenkende sowie Beleidigungen, Drohungen und Mordaufrufe sind im Internet insgesamt,
besonders im sogenannten Social Web, mittlerweile an der Tagesordnung. Als BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wenden wir uns auch weiterhin entschlossen gegen Hass, Hetze und klar strafbare
Meinungsäußerungen – egal, ob in der Fußgängerzone geäußert oder online.
Derzeit beobachten wir, dass Hemmschwellen wegbrechen. Hass und Hetze, Rassismus, Sexismus
und Antisemitismus durchschwemmen Foren, soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarspalten. AfD, CSU und Teile der CDU machen im gegenseitigen Ping-Pong um mehr Nationalstolz, weniger Einwanderung und Ängsten vor dem Islam Parolen salonfähig, die noch vor wenigen Jahren auch in konservativen Kreisen nicht möglich gewesen wären.
Feindbilder werden bewusst geschürt und bedient, attackiert werden vornehmlich Geflüchtete,
Linke, Feminist*innen, Schwarze, Juden, Homosexuelle, Muslim*innen, Journalist*innen und
(Kommunal-)Politiker*innen. Dabei erfahren gerade mehrfach diskriminierte Menschen
zusätzlich Gewalt im Netz. Manchmal bleibt nur noch der Rückzug, um sich zu schützen. Als
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen wir klar: Das Verbreiten von Hass und Hetze ist keine Bagatelle.
Diejenigen, die unter den Begriff „Hate Speech“ subsumierte, strafbare Hasskommentare
verbreiten, müssen hierfür konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, denn „Hate Speech“
ist für den demokratischen Grundkonsens in unserem Land zu einer ernsten Bedrohung geworden.
Die Bundesregierung fordern wir auf, sich der Problematik endlich in angemessener Weise
anzunehmen. Ihre bisherigen Bemühungen reichen bei Weitem nicht aus.
Das Thema „Hate Speech“ und der richtige Umgang mit strafbaren Meinungsäußerungen im
Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken und auf großen Plattformen, aber auch in
Foren und Kommentarspalten, werden seit Jahren kontrovers diskutiert. In diesem Zusammenhang
wird immer wieder auch auf die Bedeutung des Themas bezüglich (Grund-)Rechten, wie der
Meinungs- und Informationsfreiheit, des Rechts auf die anonymisierte und pseudonymisierte
Nutzung von Telemedienangeboten und des notwendigen Schutzes von Persönlichkeitsrechten
verwiesen.
Unter anderem hat sich auch die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des
Deutschen Bundestages bereits in der vergangenen Wahlperiode intensiv mit der Thematik
beschäftigt. Sie hat darauf aufmerksam gemacht, dass vor allem die rechtsextreme Szene ihre
(propagandistischen) Aktivitäten zunehmend ins Social Web, das heißt in Communities, soziale
Netzwerke und Videoplattformen verlagert hat und dort zunehmend versucht, gesellschaftlich
stark diskutierte Themen aufzugreifen. Derzeit ist dies vor allem in Diskussionen um die
Flüchtlingspolitik verstärkt zu beobachten. In entsprechenden Beiträgen werden
Andersdenkende nicht nur beleidigt und bedroht, sondern es wird oftmals auch direkt zu
Straf- und Gewalttaten aufgerufen.
Einen konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es insofern nicht, als die
bestehenden Rechtsvorschriften, würden sie konsequent angewendet, ausreichend wären, um den
gebotenen Schutz der Betroffenen sicherzustellen.
Gleichzeitig gibt es offensichtliche, ganz erhebliche Defizite bei der Umsetzung des
geltenden Rechts, der Löschung entsprechender Inhalte und einer effektiven Strafverfolgung.
Seit langem machen wir die Bundesregierung auf diese Defizite und die Notwendigkeit einer
effektiven Bekämpfung klar strafbarer Meinungsäußerungen aufmerksam. Immer wieder haben wir
die Bundesregierung aufgefordert, ihre Augen nicht länger vor der Problematik zu
verschließen. Erst als der öffentliche Druck zu groß wurde, sah sich die Bundesregierung
gezwungen, zu reagieren. Man verfasste offene Briefe und initialisierte eine „Task Force“
unter der Leitung von Bundesjustizminister Heiko Maas, deren bislang erreichten Ergebnisse
jedoch absolut unzureichend sind.
Die Bundesregierung muss den Anbietern großer Netzwerke unmissverständlich zu verstehen
geben, dass man es nicht länger toleriert, wenn sich milliardenschwere Unternehmen nicht an
geltendes deutsches und europäisches Recht gebunden fühlen und stattdessen mit lapidaren
Hinweisen auf die eigene Multinationalität, sich selbst gegebene „Gemeinschaftsstandards“
oder Allgemeine Geschäftsbedingungen die Beachtung klarer rechtlicher Vorgaben verweigern.
Doch statt die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und sich mit aller Entschlossenheit für
die Beseitigung der seit langem bekannten Defizite einzusetzen, beschränken sich die
Aktivitäten der Bundesregierung bis heute im Wesentlichen auf die öffentlichkeitswirksame
Unterstützung von Kampagnen gegen „Hate Speech“. Das reicht jedoch bei Weitem nicht aus.
Zweifellos ist es zu begrüßen, wenn sich Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen
zusammenschließen, um gemeinsam auf die zunehmende Problematik von Hass und Hetze im Netz
hinzuweisen, gleichzeitig dürfen derartige Initiativen aber nicht als Feigenblatt für die
eigene Untätigkeit missbraucht werden. Bis heute verpasst es die Bundesregierung, die
offensichtlichen, ganz erheblichen Defizite bei der Umsetzung des geltenden Rechts,
beispielsweise bezüglich der umgehenden Prüfung und etwaigen Löschung entsprechender Inhalte
durch die Betreiber von sozialen Netzwerken und Plattformen, genauso aber bezüglich einer
effektiven Strafverfolgung abzustellen. Sie selbst hält sich dabei nicht an die Vorgaben,
die sie anderen macht: Sie löscht strafbare Meinungsäußerungen auf den von ihr
verantworteten Seiten und Profilen oftmals nicht und leitet diese auch nicht an die
Strafverfolgungsbehörden weiter.
Wertvolle Zeit ging auch dadurch verloren, dass sich Vertreter*innen der Bundesregierung
immer wieder in teils absurden Diskussionen, beispielsweise um die Abschaffung der
Anonymität im Netz, verfangen haben. Für uns BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Angesichts
bestehender Defizite bei der Bekämpfung von Hasskommentaren im Netz darf es nicht zu einem
Abbau von Freiheitsrechten kommen, beispielsweise indem das für den Schutz von
Persönlichkeitsrechten konstituierende Recht auf anonymisierte und pseudonymisierte Nutzung
von Telemedienangeboten zur Disposition gestellt wird.
Wenig hilfreich war auch das viel zu lange, unbeirrte Festhalten der Bundesregierungen am
Konzept der „Counter-Speech“, einer organisierten „Gegenrede“, bei der klar strafbare
Inhalte, statt rigoros gelöscht und der Strafverfolgung zugeführt, mit Argumenten begegnet
werden soll. Für uns ist klar: Meinungsäußerungen haben klare Grenzen, die unser
Strafgesetzbuch definiert: Menschen, die sich volksverhetzend äußern, die andere auf das
Schlimmste beleidigen, sie bedrohen und sie mit Mord- oder Vergewaltigungsphantasien
belästigen, müssen hierfür konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Strafbare Inhalte
müssen nach Prüfung entlang klarer rechtlicher Vorgaben und transparenter Entscheidungen von
Seiten der Unternehmen schnellstmöglich und dauerhaft aus dem Netz entfernt werden.
Strafbare Inhalte einfach im Netz zu belassen käme einer Kapitulation des Rechtsstaates vor
denjenigen, die gezielt Hass und Hetze verbreiten, gleich. Dies hätte verheerende
Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben und unsere Demokratie.
In letzter Zeit sind rechte und neurechte Bewegungen dazu übergegangen, offensiv das
Narrativ zu setzen, der Kampf gegen klar strafbare Inhalte im Netz sei eine Beschneidung der
Meinungsfreiheit und Engagement gegen „Hate Speech“ bedeute Zensur. Dieser absurde Vorwurf
hat es inzwischen sogar in seriöse Medien geschafft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen sich
dieser rechten Propaganda entschieden entgegen. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen
und die Meinungsfreiheit sind zentrale Prinzipien der Demokratie, die durch das Grundgesetz
geschützt sind. Meinungsfreiheit bedeutet ganz gewiss nicht, Andersdenkende, -Aussehende
oder Liebende ungestrafte beschimpfen oder beleidigen zu dürfen. Zur Demokratie gehört
Diskurs. Dieser muss aber zwingend rote Linien beachten: Hass ist keine Meinung!
Wir stellen uns solidarisch an die Seite all jener Organisationen und Institutionen, wie der
Amadeu Antonio Stiftung, die sich mit viel Herzblut im Kampf gegen klar strafbare
Meinungsäußerungen im Netz und die Verrohung und Radikalisierung der demokratischen
Debattenkultur engagieren.
Angesichts der mittlerweile beängstigenden Dimension der Problematik und eines immer
unverhohleneren Vorgehens der Täter*innen, aber auch vor dem Hintergrund, dass wir die
Gefahr sehen, dass sich ein insgesamt durch „Hate Speech“ vergiftetes gesellschaftliches
Klima zunehmend in tatsächliche Gewalttaten gegen Menschen auswirken, ist es für uns nicht
länger hinnehmbar, dass sich milliardenschwere Unternehmen ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung weiterhin entziehen. Es ist für uns schlicht nicht hinnehmbar, dass
Unternehmen nicht strafbare Inhalte, die gegen ihre "Gemeinschaftsstandards" verstoßen, sehr
konsequent löschen, dies bei klar strafrechtsrelevantem Hass und Hetze aber angeblich nicht
möglich sein soll.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen wir noch einmal sehr deutlich: Die Zeit des Verfassens
öffentlicher Briefe und des medienwirksamen Setzens immer neuer Fristen ohne weitere
Konsequenz ist vorbei! Auch die Bundesregierung muss die Anbieter sozialer Netzwerke und
Plattformen endlich mit aller Entschlossenheit an ihre gesellschaftliche Verantwortung für
den größten und weiter an Bedeutung gewinnenden Kommunikationsraum unserer Zeit und die
klare deutsche und europäische Rechtslage erinnern.
Die Bundesregierung muss selbst entschlossen mit gutem Beispiel vorangehen, auf den von ihr
verantworteten Seiten und Profilen konsequent gegen Hass und Hetze vorgehen und strafbare
Meinungsäußerungen der Strafverfolgung zuführen. Auch muss sich die Bundesregierung endlich
dafür einsetzen, dass bestehende Meldewege verbessert werden. Erst hierdurch wird es den
Nutzerinnen und Nutzern, denen zweifellos eine große Verantwortung im wichtigsten
Kommunikationsraum unserer Zeit zukommt, möglich ist, entsprechende Inhalte zu melden, damit
diese hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz überprüft und gegebenenfalls umgehend
gelöscht werden können. Die Unternehmen müssen ausreichend und gut ausgebildetes Personal
vorhalten, das die Prüfungen entlang der deutschen Rechtslage umgehend nach Kenntnisnahme
vornimmt. Dieses Personal, das sich täglich mit belastenden Inhalten beschäftigt, muss dabei
angemessen unterstützt werden. Gegen Verstöße gegen klare rechtliche Vorgaben muss die
Bundesregierungen entschlossen vorgehen und bestehende Sanktionsmechanismen nutzen.
Meldungen von Nutzerinnen und Nutzern müssen dabei genauso schnell bearbeitet werden, wie
die der hierauf spezialisierten Internet-Beschwerdestellen.
Wir begrüßen, dass Facebook als soziales Netzwerk, das sich an knapp 30 Millionen deutsche
Nutzerinnen und Nutzer richtet, angekündigt hat, das bisherige Verfahren zur Überprüfung von
Inhalten zu ändern. Das ist überfällig und zeigt: Offenbar ist es mit ausreichendem Willen
und entsprechendem öffentlichen Druck plötzlich doch möglich, klare rechtliche Vorgaben zu
beachten und mehr gesellschaftliche Verantwortung gegen Hass und Hetze zu übernehmen. Wir
werden genau verfolgen, ob diesen Ankündigungen nun auch tatsächliche, dringend notwendige
Taten folgen. Dies gilt beispielsweise für die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter*innen.
Transparenz diesbezüglich würde diese Unternehmen vor weiteren Imageschäden schützen.
Außerdem sollten die in der „Task Force“ zusammengeschlossenen Unternehmen angehalten
werden, regelmäßig zu evaluieren, welche Inhalte nach welchen Zeiträumen geprüft und ggf.
gelöscht wurden. Nur so ist gewährleistet, dass tatsächlich ein Gesamtlagebild erstellt
werden kann.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir in den letzten Monaten immer wieder darauf aufmerksam
gemacht, dass es nicht ausreicht, wenn Mitarbeiter*innen in den USA allein entlang
intransparenter Vorgaben zur Umsetzung der eigenen „Gemeinschaftsstandards“ Inhalte
überprüfen und in Deutschland klar strafbare Inhalte so viel zu oft im Netz bleiben. Auch
das Outsourcen dieser Prüfungen an philippinische Arbeiter*innen, die zu Billiglöhnen
angestellt sind, halten wir für höchst fragwürdig. Das Ziel muss die Einstellung von
Mitarbeiter*innen bleiben, die im Land, in dem das Angebot vorgehalten wird, in Kenntnis der
spezifischen Rechtslage die Prüfungen vornehmen.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass es nach einer Prüfung und Einordnung als
strafbaren, zu löschenden Inhalt durch die Anbieter zu einer schnellen und konsequenten
Weiterleitung der entsprechenden Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden kommt. Diese müssen
wiederrum in die Lage versetzt werden, konsequent gegen diejenigen, die sich strafbar
machen, vorzugehen. Polizei und Strafverfolgungsbehörden müssen technisch und personell dem
digitalen Zeitalter angemessen ausgestattet sein. Nur so können sie ihren wichtigen Aufgaben
auch tatsächlich nachkommen. Hier sind auch die Länder in der Pflicht.
Wir wollen die Forschung zum Phänomen "Hate Speech" und strafbare Meinungsäußerungen im Netz
ausbauen. Mit einer Präventionsstrategie für Deutschland wollen wir gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit, Radikalisierung und Gewalt dort bekämpfen, wo sie entstehen. Daran
sollen in einem strukturiertem Dialog Bund, Länder, Kommunen und zivilgesellschaftliche
Institutionen in einem bundesweiten Präventionszentrum gemeinsam arbeiten.
Auch muss sich die Bundesregierung auf Bundes-, EU- und internationaler Ebene dafür
einsetzen, dass eine internationale enge Zusammenarbeit und Vernetzung aller Akteure im
Kampf gegen „Hate Speech“ weiter gestärkt wird. Der von uns lange geforderte Beitritt zur
Initiative gegen „Hate Speech“ des Europarats begrüßen wir. Gerade, was die Zusammenarbeit
innerhalb der Europäischen Union angeht, sehen wir jedoch noch viel Potential. Die
Bundesregierung fordern wir auf, sich auf EU-Ebene sehr viel stärker zu engagieren und
gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten Konzepte zu entwickeln, mit denen der Problematik
gemeinsam begegnet werden kann.
Die Bundesregierung fordern wir noch einmal mit Nachdruck auf, sich der Problematik endlich
in angemessener Art und Weise anzunehmen und sicherzustellen, dass diejenigen, die Hass und
Hetze verbreiten, hierfür auch konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Nur so ist auch
zu verhindern, dass nicht Andere durch diese Meinungsäußerungen ermuntert werden und aus
verbal geäußertem Hass immer mehr tätliche Angriffe werden. Wir haben als Gesellschaft dafür
Sorge zu tragen, dass Rassismus und alle anderen Formen von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit nicht unwidersprochen bleiben und die Betroffenen von Hass nicht
alleine gelassen werden.
Weitere Antragsteller*innen
- Rhea Niggemann (KV Neukölln)
- Valentin Münscher (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Emma Sammet (KV Berlin-Kreisfrei)
- Daniel Wesener (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Francisca Fackeldey (KV Neukölln)
- Rasmus Andreasen (KV Flensburg)
- Canan Bayram (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Sven-Christian Kindler (Regionsverband Hannover)
- Annika Gerold (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Daniel Köbler (KV Mainz)
- Jessica Messinger (KV Stuttgart)
- Vito Dabisch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Barbara Lochbihler (KV Kaufbeuren/Ostallgäu)
- Hans Panhoff (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Monika Herrmann (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Sebastian Walter (KV Berlin-Kreisfrei)
- Fatma Celik (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
- Stefan Taschner (LAG Energie, KV Berlin-Kreisfrei)
- Kristine Jaath (KV Friedrichshain-Kreuzberg)
Kommentare