Die EU-Direktive 2001/51/EG legt fest, dass die Fluggesellschaften dafür verantwortlich sind zu überprüfen, ob ein Fluggast die Einreisebedingungen erfüllt. Wenn das nicht der Fall ist, muss die Fluggesellschaft mit empfindlichen Strafen rechnen. Für Geflüchtete gilt diese Regelung zwar theoretisch nicht, in der Praxis können die Fluggesellschaften aber nicht herausfinden, welchen Schutzstatus die betreffenden Personen in den Zielländern haben werden, da sie ja kein Asylverfahren durchführen.
Da es in Ländern wie Syrien grad unmöglich ist ein Visum zu bekommen, gibt es keine legale Fluchtmöglichkeit in die EU. Mit der Anpassung der Direktive könnte sich das ändern.
Antrag: | Ja zu Europa, Mut zur Veränderung - Europas Zukunft gemeinsam gestalten |
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Antragsteller*in: | Erik Marquardt (KV Friedrichshain-Kreuzberg) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 18:53 |
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