Antrag: | Menschenrechte achten und Unternehmensverantwortung: keine Sache der Freiwilligkeit |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 20.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 14:52 |
V-37-001: Menschenrechte achten und Unternehmensverantwortung: keine Sache der Freiwilligkeit
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
In einer zunehmen globalisierten Welt, tragen Unternehmen zunehmend gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgeht. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühen, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, kommt es in Deutschland, aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen. Letzteres wollen wir durch mehr Transparenz und bessere Regulierung ändern.
Viele Menschen wollen nachhaltig konsumieren und kaufen am liebsten Produkte, die hohen sozialen und ökologischen Standards gerecht werden – unabhängig davon wo die Dinge hergestellt werden. Auch das wollen wir durch diese Maßnahmen unterstützen, denn Produkte, die wir alltäglich konsumieren, werden häufig in anderen Teilen der Welt unter
„Menschenrechte achten und Unternehmensverantwortung: keine Sache der Freiwilligkeit“
In einer zunehmen globalisierten Welt, tragen Unternehmen zunehmend gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgeht. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühen, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, kommt es in Deutschland, aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen. Letzteres wollen wir durch mehr Transparenz und bessere Regulierung ändern.
Viele Menschen wollen nachhaltig konsumieren und kaufen am liebsten Produkte, die hohen sozialen und ökologischen Standards gerecht werden – unabhängig davon wo die Dinge hergestellt werden. Auch das wollen wir durch diese Maßnahmen unterstützen, denn
Produkte, die wir alltäglich konsumieren, werden häufig in anderen Teilen der Welt unter
menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt. Für die Produktion mancher Nahrungsmittel,
Textilien oder Mobiltelefone zahlen andere einen hohen Preis, indem sie ihre Gesundheit
riskieren und der Lohn oft nicht zum Leben reicht. Die Verletzung von Menschenrechts- und
Arbeitsstandards wird unter anderem an fehlendem Brandschutz in Textilfabriken,
gesundheitsgefährdender Arbeit in Steinbrüchen oder Landvertreibung und Wasserverschmutzung
im Rohstoffabbau deutlich. Während internationale Standards wie die Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei uns in Europa gewährleistet sind und
Arbeitsschutzstandards bindend gelten, werden in Staaten wie Bangladesch, Pakistan oder
Kolumbien derartige Bestimmungen oft nicht oder nur teilweise umgesetzt. Die Konsequenzen
fehlender Menschen- und Schutzrechte sind weitreichend und werden uns durch katastrophale
Unfälle immer wieder ins Bewusstsein gerufen. Im Jahr 2012 starben 400 Menschen bei Bränden
in Textilfabriken in Pakistan und Bangladesch. Auch Deutschlands größter Textildiscounter
KIK bezog von dort seine Ware. Im April 2013 stürzte in Bangladesch die Fabrik Rana-Plaza
ein, über 1000 Arbeiter*innen starben, mehr als 2000 wurden schwer verletzt. Die Opfer
solcher Unfälle werden meist unzureichend entschädigt, Gegenmaßnahmen werden kaum ergriffen
und die Unternehmen nicht ausreichend zur Verantwortung gezogen. Nur durch den enormen
internationalen Druck nach besonders aufsehenerregenden Unglücken werden hin und wieder
Lösungen gesucht.
Die Lieferketten deutscher und europäischer Unternehmen reichen um den ganzen Globus. Sie
beginnen oft in den sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern, wo, wie oben
beschrieben, umwelt-, sozial- und menschenrechtliche Standards nicht ausreichend
gewährleistet sind. Vor diesem Hintergrund müssen wir hier bei uns dafür sorgen, dass
Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und den damit verbundenen
Sorgfaltspflichten für ihre gesamte Lieferkette nachkommen. Durch die Sicherung sozialer,
wirtschaftlicher und kultureller Rechte wird zudem ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen
Entwicklung geleistet.
Menschenrechte zu achten, darf keine freiwillige Entscheidung sein
Während die Rechte der Unternehmen auf der globalen Ebene immer weiter durch
Strukturanpassungsprogramme und Handelsabkommen, Investorenrechte und Schiedsgerichte
erweitert wurden, gelingt es bis heute nicht, die Rechte der Menschen konsequent zu schützen
und durchzusetzen. Es braucht verbindliche Mindeststandards, anstatt nur auf Freiwilligkeit
und den guten Willen der Unternehmen zu setzen. Der Schutz von Menschenrechten darf nicht
einfach nur PR-Strategie sein.In den vergangenen Jahren wurden durch freiwillige
Zusammenschlüsse von privaten, öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren zwar
Fortschritte erreicht. Dies führt faktisch jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen: Unternehmen,
die ihre soziale Verantwortung ernst nehmen, können Nachteile am Markt entstehen, solange
sie lediglich freiwillig erfüllen, was eigentlich die Pflicht aller wirtschaftlichen Akteure
sein sollte. Sozial-ökologisches Handeln wird dagegen oft nicht belohnt. Es fehlt auch an
mehr staatlichen Anreizen, wie die konsequente Vergabe öffentlicher Aufträge an
Marktteilnehmer, die ihrer Pflicht zu menschenrechtlicher Sorgfalt nachkommen. Darum braucht
es verbindliche Standards, die ein Level Playing Field schaffen, damit Menschenrechtsschutz
keinen Wettbewerbsnachteil darstellt.
2011 wurden vom Sonderberichterstatter für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, die
UN-Leitprinzipien für Menschenrechte und Wirtschaft vorgelegt und vom UN-Menschenrechtsrat
einstimmig angenommen. Die Leitprinzipien bestehen aus drei Säulen: Staaten sind
völkerrechtlich verpflichtet, Menschenrechte vor Verstößen von Unternehmen zu schützen.
Unternehmen haben die Verantwortung, keine Menschenrechtsverletzungen zu begehen, diese zu
vermeiden und wieder gut zu machen. Die Staaten müssen den Menschen Zugang zu Rechtsmitteln
verschaffen, damit sie gegen Verletzungen ihrer Rechte klagen können. Die UN-Leitprinzipien
müssen auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Seit 2014 erarbeitet Deutschland einen
nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien. Der jetzige sich in
Ressortabstimmung befindende Entwurf fällt weit hinter die Erwartungen zurück, da die
ohnehin schwachen Vorgaben des nationalen Aktionsplans durch das Bundesfinanzministerium
noch weiter verwässert werden sollen. Anstelle der Menschenrechte werden vielmehr die
Unternehmen geschützt.Die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung, die UN-Leitprinzipien
konsequent umzusetzen und ihre öffentliche Beschaffung und Außenwirtschaftsförderung in
allen Politikbereichen stringent danach auszugestalten, ist verantwortungslos. Ebenso nicht
hinnehmbar ist es, dass betroffenen Menschen kein Rechtzugang gewährt wird, um gegen
Verbrechen gegen sie zu klagen.
Deutschland hat die stärkste Wirtschaft in Europa und ist die drittgrößte Exportnation
weltweit. Daraus erwächst sowohl eine große Verantwortung als auch ein starker Hebel für
positive Einflussnahme. Dieser Verantwortung sollte sich Deutschland stellen. Im Rahmen der
G7-Präsidentschaft 2015 hat Deutschland nachhaltige Lieferketten zu einem zentralen Anliegen
erhoben. Damit dies nicht leere Worte bleiben, muss der nationale Aktionsplan für die
Umsetzung der UN-Leitprinzipien substantielle verbindliche Aspekte beinhalten.
Bündnis 90/Die Grünen fordern:
- Die UN Leitprinzipien müssen konsequent und ambitioniert umgesetzt werden - dafür
müssen auch verbindliche internationale und nationale Regelungen etabliert werden;
- Unternehmen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten bei ihrer Geschäftstätigkeit über die gesamte Lieferkette hinweg
einzuhalten. Dazu zählt die Einhaltung der elementaren Arbeitsrechte der ILO-
Kernarbeitsnormen. Präventiv sollen Menschenrechtsverletzungen verhindert werden,
indem Unternehmen durch eine Risikoanalyse mögliche Gefahren ermitteln und
Gegenmaßnahmen einleiten;
- Unternehmen müssen, wenn sie gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen, für die
Schäden, die sie verursachen, Wiedergutmachung leisten;
- Zu Sachverhalten, deren weltweite Einhaltung durch Unternehmen nicht von Deutschland
aus gesetzlich regelbar ist, sollten zumindest weitgehende Haftungs- und
Offenlegungspflichten festgeschrieben werden;
- Die Bundesregierung muss eine Prüfstelle einführen, um die Umsetzung der
Leitprinzipien zu überwachen. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, Bericht zu
erstatten;
- Insbesondere Unternehmen mit staatlicher Beteiligung sowie staatliche Investitionen
und die Außenwirtschaftsförderung müssen nach den Vorgaben der UN-Leitprinzipien
verfahren und entsprechend die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht beachten. Dies gilt
sowohl für die Bundesebene als auch für Bundesländer und Kommunen;
- Die Beschaffung der öffentlichen Hand in Deutschland, insbesondere die des Bundes aber
auch die der Länder und Kommunen, muss so gestaltet werden, dass die Einhaltung
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei öffentlichen Aufträgen gewährleistet wird.
Hierzu besteht nicht nur eine Verantwortung. Vielmehr kann das öffentliche
Beschaffungswesen durch das Gesamtvolumen seiner Aufträge und Einkäufe klare
Marktsignale und –anreize geben und durch seine Vorbildfunktion Unternehmen und
privatwirtschaftliche Einkäufer sensibilisieren;
- Die Bundesregierung muss durch flankierende Beratungsangebote, Methoden und
Instrumente die Umsetzung der Leitprinzipien unterstützen. Durch Forschung, Beratung
und Vernetzung müssen Mechanismen entwickelt werden, die die Sorgfaltspflicht
sicherstellen;
- Bereits jetzt ist es möglich, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen aus
Produktionsländern unter bestimmten Bedingungen vor deutschen Gerichten gegen
Unternehmen klagen. Diese eher die Ausnahme darstellende Praxis sollte durch eine
gesetzliche Klarstellung gestärkt werden;
- Die Bundesregierung muss sich für einen wirksamen Hinweisgeber*innenschutz einsetzen;
- Die Bundesregierung muss sich auf internationaler Ebene für verbindliche Regeln zum
Schutz der Menschenrechte in der globalen Wirtschaft einsetzen und diese nicht weiter
verhindern. Die Bundesregierung muss sich aktiv und ambitioniert an den laufenden
Prozessen auf UN-Ebene beteiligen.
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
In einer zunehmen globalisierten Welt, tragen Unternehmen zunehmend gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgeht. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühen, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, kommt es in Deutschland, aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen. Letzteres wollen wir durch mehr Transparenz und bessere Regulierung ändern.
Viele Menschen wollen nachhaltig konsumieren und kaufen am liebsten Produkte, die hohen sozialen und ökologischen Standards gerecht werden – unabhängig davon wo die Dinge hergestellt werden. Auch das wollen wir durch diese Maßnahmen unterstützen, denn Produkte, die wir alltäglich konsumieren, werden häufig in anderen Teilen der Welt unter
„Menschenrechte achten und Unternehmensverantwortung: keine Sache der Freiwilligkeit“
In einer zunehmen globalisierten Welt, tragen Unternehmen zunehmend gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgeht. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühen, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, kommt es in Deutschland, aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen. Letzteres wollen wir durch mehr Transparenz und bessere Regulierung ändern.
Viele Menschen wollen nachhaltig konsumieren und kaufen am liebsten Produkte, die hohen sozialen und ökologischen Standards gerecht werden – unabhängig davon wo die Dinge hergestellt werden. Auch das wollen wir durch diese Maßnahmen unterstützen, denn
Produkte, die wir alltäglich konsumieren, werden häufig in anderen Teilen der Welt unter
menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt. Für die Produktion mancher Nahrungsmittel,
Textilien oder Mobiltelefone zahlen andere einen hohen Preis, indem sie ihre Gesundheit
riskieren und der Lohn oft nicht zum Leben reicht. Die Verletzung von Menschenrechts- und
Arbeitsstandards wird unter anderem an fehlendem Brandschutz in Textilfabriken,
gesundheitsgefährdender Arbeit in Steinbrüchen oder Landvertreibung und Wasserverschmutzung
im Rohstoffabbau deutlich. Während internationale Standards wie die Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei uns in Europa gewährleistet sind und
Arbeitsschutzstandards bindend gelten, werden in Staaten wie Bangladesch, Pakistan oder
Kolumbien derartige Bestimmungen oft nicht oder nur teilweise umgesetzt. Die Konsequenzen
fehlender Menschen- und Schutzrechte sind weitreichend und werden uns durch katastrophale
Unfälle immer wieder ins Bewusstsein gerufen. Im Jahr 2012 starben 400 Menschen bei Bränden
in Textilfabriken in Pakistan und Bangladesch. Auch Deutschlands größter Textildiscounter
KIK bezog von dort seine Ware. Im April 2013 stürzte in Bangladesch die Fabrik Rana-Plaza
ein, über 1000 Arbeiter*innen starben, mehr als 2000 wurden schwer verletzt. Die Opfer
solcher Unfälle werden meist unzureichend entschädigt, Gegenmaßnahmen werden kaum ergriffen
und die Unternehmen nicht ausreichend zur Verantwortung gezogen. Nur durch den enormen
internationalen Druck nach besonders aufsehenerregenden Unglücken werden hin und wieder
Lösungen gesucht.
Die Lieferketten deutscher und europäischer Unternehmen reichen um den ganzen Globus. Sie
beginnen oft in den sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern, wo, wie oben
beschrieben, umwelt-, sozial- und menschenrechtliche Standards nicht ausreichend
gewährleistet sind. Vor diesem Hintergrund müssen wir hier bei uns dafür sorgen, dass
Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und den damit verbundenen
Sorgfaltspflichten für ihre gesamte Lieferkette nachkommen. Durch die Sicherung sozialer,
wirtschaftlicher und kultureller Rechte wird zudem ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen
Entwicklung geleistet.
Menschenrechte zu achten, darf keine freiwillige Entscheidung sein
Während die Rechte der Unternehmen auf der globalen Ebene immer weiter durch
Strukturanpassungsprogramme und Handelsabkommen, Investorenrechte und Schiedsgerichte
erweitert wurden, gelingt es bis heute nicht, die Rechte der Menschen konsequent zu schützen
und durchzusetzen. Es braucht verbindliche Mindeststandards, anstatt nur auf Freiwilligkeit
und den guten Willen der Unternehmen zu setzen. Der Schutz von Menschenrechten darf nicht
einfach nur PR-Strategie sein.In den vergangenen Jahren wurden durch freiwillige
Zusammenschlüsse von privaten, öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren zwar
Fortschritte erreicht. Dies führt faktisch jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen: Unternehmen,
die ihre soziale Verantwortung ernst nehmen, können Nachteile am Markt entstehen, solange
sie lediglich freiwillig erfüllen, was eigentlich die Pflicht aller wirtschaftlichen Akteure
sein sollte. Sozial-ökologisches Handeln wird dagegen oft nicht belohnt. Es fehlt auch an
mehr staatlichen Anreizen, wie die konsequente Vergabe öffentlicher Aufträge an
Marktteilnehmer, die ihrer Pflicht zu menschenrechtlicher Sorgfalt nachkommen. Darum braucht
es verbindliche Standards, die ein Level Playing Field schaffen, damit Menschenrechtsschutz
keinen Wettbewerbsnachteil darstellt.
2011 wurden vom Sonderberichterstatter für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, die
UN-Leitprinzipien für Menschenrechte und Wirtschaft vorgelegt und vom UN-Menschenrechtsrat
einstimmig angenommen. Die Leitprinzipien bestehen aus drei Säulen: Staaten sind
völkerrechtlich verpflichtet, Menschenrechte vor Verstößen von Unternehmen zu schützen.
Unternehmen haben die Verantwortung, keine Menschenrechtsverletzungen zu begehen, diese zu
vermeiden und wieder gut zu machen. Die Staaten müssen den Menschen Zugang zu Rechtsmitteln
verschaffen, damit sie gegen Verletzungen ihrer Rechte klagen können. Die UN-Leitprinzipien
müssen auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Seit 2014 erarbeitet Deutschland einen
nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien. Der jetzige sich in
Ressortabstimmung befindende Entwurf fällt weit hinter die Erwartungen zurück, da die
ohnehin schwachen Vorgaben des nationalen Aktionsplans durch das Bundesfinanzministerium
noch weiter verwässert werden sollen. Anstelle der Menschenrechte werden vielmehr die
Unternehmen geschützt.Die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung, die UN-Leitprinzipien
konsequent umzusetzen und ihre öffentliche Beschaffung und Außenwirtschaftsförderung in
allen Politikbereichen stringent danach auszugestalten, ist verantwortungslos. Ebenso nicht
hinnehmbar ist es, dass betroffenen Menschen kein Rechtzugang gewährt wird, um gegen
Verbrechen gegen sie zu klagen.
Deutschland hat die stärkste Wirtschaft in Europa und ist die drittgrößte Exportnation
weltweit. Daraus erwächst sowohl eine große Verantwortung als auch ein starker Hebel für
positive Einflussnahme. Dieser Verantwortung sollte sich Deutschland stellen. Im Rahmen der
G7-Präsidentschaft 2015 hat Deutschland nachhaltige Lieferketten zu einem zentralen Anliegen
erhoben. Damit dies nicht leere Worte bleiben, muss der nationale Aktionsplan für die
Umsetzung der UN-Leitprinzipien substantielle verbindliche Aspekte beinhalten.
Bündnis 90/Die Grünen fordern:
- Die UN Leitprinzipien müssen konsequent und ambitioniert umgesetzt werden - dafür
müssen auch verbindliche internationale und nationale Regelungen etabliert werden;
- Unternehmen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten bei ihrer Geschäftstätigkeit über die gesamte Lieferkette hinweg
einzuhalten. Dazu zählt die Einhaltung der elementaren Arbeitsrechte der ILO-
Kernarbeitsnormen. Präventiv sollen Menschenrechtsverletzungen verhindert werden,
indem Unternehmen durch eine Risikoanalyse mögliche Gefahren ermitteln und
Gegenmaßnahmen einleiten;
- Unternehmen müssen, wenn sie gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen, für die
Schäden, die sie verursachen, Wiedergutmachung leisten;
- Zu Sachverhalten, deren weltweite Einhaltung durch Unternehmen nicht von Deutschland
aus gesetzlich regelbar ist, sollten zumindest weitgehende Haftungs- und
Offenlegungspflichten festgeschrieben werden;
- Die Bundesregierung muss eine Prüfstelle einführen, um die Umsetzung der
Leitprinzipien zu überwachen. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, Bericht zu
erstatten;
- Insbesondere Unternehmen mit staatlicher Beteiligung sowie staatliche Investitionen
und die Außenwirtschaftsförderung müssen nach den Vorgaben der UN-Leitprinzipien
verfahren und entsprechend die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht beachten. Dies gilt
sowohl für die Bundesebene als auch für Bundesländer und Kommunen;
- Die Beschaffung der öffentlichen Hand in Deutschland, insbesondere die des Bundes aber
auch die der Länder und Kommunen, muss so gestaltet werden, dass die Einhaltung
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei öffentlichen Aufträgen gewährleistet wird.
Hierzu besteht nicht nur eine Verantwortung. Vielmehr kann das öffentliche
Beschaffungswesen durch das Gesamtvolumen seiner Aufträge und Einkäufe klare
Marktsignale und –anreize geben und durch seine Vorbildfunktion Unternehmen und
privatwirtschaftliche Einkäufer sensibilisieren;
- Die Bundesregierung muss durch flankierende Beratungsangebote, Methoden und
Instrumente die Umsetzung der Leitprinzipien unterstützen. Durch Forschung, Beratung
und Vernetzung müssen Mechanismen entwickelt werden, die die Sorgfaltspflicht
sicherstellen;
- Bereits jetzt ist es möglich, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen aus
Produktionsländern unter bestimmten Bedingungen vor deutschen Gerichten gegen
Unternehmen klagen. Diese eher die Ausnahme darstellende Praxis sollte durch eine
gesetzliche Klarstellung gestärkt werden;
- Die Bundesregierung muss sich für einen wirksamen Hinweisgeber*innenschutz einsetzen;
- Die Bundesregierung muss sich auf internationaler Ebene für verbindliche Regeln zum
Schutz der Menschenrechte in der globalen Wirtschaft einsetzen und diese nicht weiter
verhindern. Die Bundesregierung muss sich aktiv und ambitioniert an den laufenden
Prozessen auf UN-Ebene beteiligen.
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