Bei der Vielzahl der berichtspflichtigen Unternehmen (max. alle 1,74 Millionen Unternehmen, Stand 05/2015) entstünde eine neue Megabehörde. Realistisch ist eine stichprobenartige Überprüfung bzw. die Einführung eines Art Legalitätsprinzips für Ordnungsbehörden, die dann Hinweisen nachgehen und sanktionieren müssten, wenn Rechtsverstöße vorliegen. Transparenzberichte sollten zukünftig eher wie bei den finanziellen Lageberichten der Unternehmen von Externen überprüft werden. Hier böten sich Experten aus dem Bereich Umwelt- und Sozialaudits an. Diese und weitere NGOs könnten als Hinweisgeber gegenüber Ordnungsbehörden fungieren, wenn Verstöße vermutet werden.
Antrag: | Menschenrechte achten und Unternehmensverantwortung: keine Sache der Freiwilligkeit |
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Antragsteller*in: | Dieter Janecek (KV München) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 16:53 |
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