Antrag: | Neustart für den fairen Handel: CETA-Vertag nicht zustimmen (erledigt durch V-55/V-31) |
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Antragsteller*in: | Katharina Dröge (KV Köln) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 22:07 |
V-55-108: Neustart für den fairen Handel: CETA-Vertag nicht zustimmen (erledigt durch V-55/V-31)
Titel
Ändern in:
Neustart für den fairen Handel: CETA-Vertag nicht zustimmen
Antragstext
Von Zeile 107 bis 112:
von Konzernen unter dem Investitionskapitel werden selbst die wenigen Ausnahmen unter einseitigen Druck geraten und weiter ausgehöhlt werden. Wie löchrig die Ausnahmen sind, zeigt das Beispiel Wasser. Während die Trinkwasserversorgung formal nicht privatisiert werden muss, endet diese Regelung bereits bei den Abwasserdienstleistungen, für welche die Ausnahmen beim Marktzugang und der Gleichbehandlung ausländischer Investoren nicht gelten.Das größte Risiko geht dabei vom umstrittenen Investitionsschutz in CETA aus. Mit CETA bekämen kanadische Investoren die Möglichkeit Deutschland vor einem exklusiven Schiedstribunal zu verklagen, wenn staatliche Maßnahmen ihre erwarteten Gewinne schmälern. Die Einführung neuer Grenzwerte für Verschmutzungsabgaben in der Abwasserwirtschaft, die Begrenzung von Gebühren für Wasserdienstleistungen und ähnliche Maßnahmen, die darauf abzielen, soziale, gesundheits- oder umweltschützende Standards zu erhöhen, könnten zu Investorenklagen führen. CETA bedroht hier wie auch in anderen Bereichen die kommunale Selbstverwaltung.
Weitere Antragsteller*innen
- Frithjof Schmidt (KV Bochum)
- Maria Klein-Schmeink (KV Münster)
- Ulle Schauws (KV Krefeld)
- Julia Verlinden (KV Lüneburg)
- Sven Lehmann (KV Köln)
- Stefan Lange (KV Berlin-Neukölln)
- Ska Keller (KV Spree-Neiße)
- Lisa Paus (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Kathrin Henneberger (KV Köln)
- Irene Mihalic (KV Gelsenkirchen)
- Hans Schwanitz (KV Köln)
- Stefan Wolters (KV Köln)
- Volker Beck (KV Köln)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Dennis Melerski (KV Gelsenkirchen)
- Berivan Aymaz (KV Köln)
- Verena Schäffer (KV Ennepe-Ruhr)
- Judith Hasselmann (KV Köln)
- Max Löffler (KV Köln)
Von Zeile 107 bis 112:
von Konzernen unter dem Investitionskapitel werden selbst die wenigen Ausnahmen unter einseitigen Druck geraten und weiter ausgehöhlt werden. Wie löchrig die Ausnahmen sind, zeigt das Beispiel Wasser. Während die Trinkwasserversorgung formal nicht privatisiert werden muss, endet diese Regelung bereits bei den Abwasserdienstleistungen, für welche die Ausnahmen beim Marktzugang und der Gleichbehandlung ausländischer Investoren nicht gelten.Das größte Risiko geht dabei vom umstrittenen Investitionsschutz in CETA aus. Mit CETA bekämen kanadische Investoren die Möglichkeit Deutschland vor einem exklusiven Schiedstribunal zu verklagen, wenn staatliche Maßnahmen ihre erwarteten Gewinne schmälern. Die Einführung neuer Grenzwerte für Verschmutzungsabgaben in der Abwasserwirtschaft, die Begrenzung von Gebühren für Wasserdienstleistungen und ähnliche Maßnahmen, die darauf abzielen, soziale, gesundheits- oder umweltschützende Standards zu erhöhen, könnten zu Investorenklagen führen. CETA bedroht hier wie auch in anderen Bereichen die kommunale Selbstverwaltung.
Weitere Antragsteller*innen
- Frithjof Schmidt (KV Bochum)
- Maria Klein-Schmeink (KV Münster)
- Ulle Schauws (KV Krefeld)
- Julia Verlinden (KV Lüneburg)
- Sven Lehmann (KV Köln)
- Stefan Lange (KV Berlin-Neukölln)
- Ska Keller (KV Spree-Neiße)
- Lisa Paus (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Kathrin Henneberger (KV Köln)
- Irene Mihalic (KV Gelsenkirchen)
- Hans Schwanitz (KV Köln)
- Stefan Wolters (KV Köln)
- Volker Beck (KV Köln)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Dennis Melerski (KV Gelsenkirchen)
- Berivan Aymaz (KV Köln)
- Verena Schäffer (KV Ennepe-Ruhr)
- Judith Hasselmann (KV Köln)
- Max Löffler (KV Köln)
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