Begründung der Dringlichkeit: Der Dringlichkeits-Änderungsantrag bezieht sich auf eine Passage in der Zusatzerklärung, die gemeinsam mit dem Vertrag nach Verschiebung erst am 28.10. unterzeichnet wurde.
Antrag: | Neustart für den fairen Handel: CETA-Vertag nicht zustimmen (erledigt durch V-55/V-31) |
---|---|
Antragsteller*in: | Bärbel Höhn (KV Oberhausen) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 08.11.2016, 17:16 |
Kommentare