Begründung der Dringlichkeit: Der Dringlichkeits-Änderungsantrag bezieht sich auf eine Passage in den von Belgien am 27.10. vorgelegten Bedingungen für die weitere Ratifizierung des Vertrags durch die Regionalparlamente.
Antrag: | Neustart für den fairen Handel: CETA-Vertag nicht zustimmen (erledigt durch V-55/V-31) |
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Antragsteller*in: | Bärbel Höhn (KV Oberhausen) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 08.11.2016, 17:20 |
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