Begründung der Dringlichkeit:
Die Verschiebung des Unterzeichnungstermins von CETA auf den 30.10., nach Ende der Antragsfrist, war wesentlich dem politischen und rechtlichen Ringen um die Kompetenzfrage (EU only versus gemischt) geschuldet. Es wurde lange vor dem Gipfel versäumt, die Klärung dieser Fragen einzuleiten – die Zitterpartie/Blamage hätte so vermieden werden können. Der Dringlichkeitsänderungsantrag unterbreitet hierzu einen Lösungsvorschlag.
Antrag: | Neustart für den fairen Handel: CETA-Vertag nicht zustimmen (erledigt durch V-55/V-31) |
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Antragsteller*in: | Bärbel Höhn (KV Oberhausen) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 08.11.2016, 17:25 |
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