Keine neue Beschneidungsdebatte für Juden und Muslime
Fünf Millionen Muslimen und 250000 Juden in der Republik implizit zu unterstellen, sie verhielten sich nicht gemäß dem Beschneidungsgesetz vom 12.12.2012, stellt eine völlig überzogene „Sonderbehandlung“ dar, die nur zu weiteren Verletzungen der Betroffenen führt.
Eine Meldepflicht oder ein gebahntes Verfahren, das „evaluierbar“ soll heißen kontrollierbar ist, gibt es nicht. BMG und BMI wären tatsächlich überfordert, einen solchen Bericht zu erstellen. Der Bundesvorstand sollte darauf verzichten, absurde Forderungen aufzustellen, um Beschneidungsgegner in der Partei ruhigzustellen.
Wer religiöses jüdisches Leben in Deutschland will, muß im Jahre 5777 jüdischer Zeitrechnung und 70 Jahre nach der Shoah den religiösen Jüdinnen und Juden das Recht auf die Brith Mila gemäß dem o.g. Gesetz zubilligen, ebenso wie den Muslimen.
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