Es gibt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kein "Menschenrecht der Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit", sondern in Art. 18 ein "Menschenrecht der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit". Der Begriff "Weltanschauung" ist ein typisch deutsches Phänomen, das im Englischen so keine Entsprechung hat.
Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | Ruth Birkle, KV Karlsuhe-Land |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 17.10.2016, 11:43 |
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