Die Festlegung zum Religionsunterricht soll durch den Antrag RW-02 erfolgen. Der Beschluss beider Anträge würde zu Widersprüchen führen. Antrag RW-02 an dieser Stelle vollständig als Änderungsantrag einzufügen würde jedoch den Rahmen des RW-01 sprengen. Daher beantragen wir dieses Vorgehen.
Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand Hamburg (dort beschlossen am: 11.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 17.10.2016, 16:02 |
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