Wir halten es für sinnvoll, den Begriff „Verbandsklagerecht“ beispielhaft auszufüllen. Die Antidiskriminierungsstellen haben die gesetzliche Aufgabe, Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen zu ergreifen, und sind insofern „Hüter“ des AGG.
Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | BAG Christinnen (dort beschlossen am: 02.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 20.10.2016, 16:15 |
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