Wir halten es für sinnvoll, den Begriff „Verbandsklagerecht“ beispielhaft auszufüllen. Die Antidiskriminierungsstellen haben die gesetzliche Aufgabe, Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen zu ergreifen, und sind insofern „Hüter“ des AGG.
| Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Christinnen (dort beschlossen am: 02.10.2016) |
| Status: | Von der Antragskommission geprüft |
| Eingereicht: | 20.10.2016, 16:15 |

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