Seitens Bündnis 90 / Die Grünen sind in einigen Kommunen Initiativen entwickelt worden, mit denen auf kommunaler Ebene den Einschränkungen des Kirchlichen Arbeitsrechts entgegengewirkt werden soll. Dabei geht es einerseits um Vereinbarungen mit kirchlichen Trägern über den Verzicht auf die Anwendung des Kirchlichen Arbeitsrechts, andererseits darum, eine größere Trägervielfalt herzustellen, um Alternativen zu einer Beschäftigung mit nur eingeschränkten Arbeitnehmer*innenrechten zu eröffnen.
Kirchliche karitative und soziale Einrichtungen werden bekanntlich nicht aus Mitteln der Kirchensteuer, sondern nahezu vollständig etwa aus öffentlichen Mitteln, aus Zahlungen seitens der Versichertengemeinschaften, der Nutzer*innen finanziert.
Hier gibt es eine große Gerechtigkeitslücke.
Initiativen auf kommunaler Ebene lenken den Blick auch stärker auf das Erfordernis einer Trägervielfalt, orientiert an den kommunalen Bedürfnissen.
Vorbildcharakter auf diesem Gebiet haben die Aktivitäten der grünen Ratsfraktion in Osnabrück, die unter der Bezeichnung „Osnabrücker Initiative“ mittlerweile bundesweit bekannt sind. http://fraktion-gruene-os.de/uploads/media/2013-11-12_FUE_Rat_Kirchliches_Arbeitsrecht_03.pdf
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