Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | BAG Migration und Flucht (dort beschlossen am: 01.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 08:54 |
RW-01-001: Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft
Antragstext
Von Zeile 1 bis 28:
Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten religiös vielfältiger geworden. Die Zahl der Menschen ohne organisierte religiöse Bindung ist gestiegen – darunter viele Atheisten und Agnostiker-, die Zahl der Christen ist gesunken. Durch Einwanderung und Flucht leben heute einige Millionen Menschen aus mehrheitlich muslimisch geprägten Ländern bei uns, darunter nicht nur Muslime, sondern auch Aleviten, Jeziden und Säkulare.vielfältiger geworden. Durch Einwanderung und Flucht kamen nicht nur Menschen zu uns, mit den Menschen sind auch Religionen nach Deutschland eingewandert. Die größte Gruppe dieser Religionen bildet der Islam mit seinen verschiedenen Ausprägungen. Auch Aleviten, Yesiden, Baha‘i oder Buddhisten und Hindus gehören zu spirituellen und religiösen Gruppen, die erst seit kurzem in Deutschland leben. Gleichzeitig ist die Zahl der Menschen ohne organisierte religiöse Bindung weiter gestiegen, die Zahl der Christen ist gesunken. Mit diesem Spannungsverhältnis von religiös bekennenden und säkularen Menschen muss das Einwanderungsland Deutschland umgehen.
Diese Unterschiede machen eine offene Gesellschaft aus, sie auszuhalten und den pluralen Lebensformen und Vorstellungen einen Rahmen zu geben, der Konflikte konstruktiv austragen und Andersartigkeit aushalten hilft, ist Aufgabe von Politik.
Gerade in Zeiten wie diesen, in denen rechtspopulistische Parteien wie die AfD enormen Zulauf haben, stehen wir ein für eine offene, plurale und vielfältige Gesellschaft. Diese offene und plurale Gesellschaft ist ohne Alternative aus unserer Sicht. Diese offene Gesellschaft bietet große Chancen und bedeutet große Herausforderungen für alle, die hier leben wollen. B90 / Die Grünen stehen in einer langen Tradition einer menschenrechtlich basierten Religions- und Weltanschauungspolitik. Wir wollen dem hohen und nicht leicht einlösbaren normativen Anspruch staatlicher Politik auf Offenheit, Inklusion und Nicht-Diskriminierung gerecht werden.
Zugleich gewinnt die Frage nach dem Umgang mit Religion und Weltanschauung an Bedeutung. Wie organisieren wir künftig das Zusammenleben dieser unterschiedlicher Menschen und Gruppen? Rechtspopulisten greifen ebenso wie islamistische Fanatiker die offene Gesellschaft und ihre wachsende Pluralität an. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verteidigen Freiheit und Pluralität gegen Angriffe aus allen Richtungen, führen die überfällige Debatte und legen umfassende Grundsätze zur Religionspolitik vor.
Deutschland ist ein offenes, Plurales, vielfältiges- es ist ein freies Land. Den Grundkanon der Menschenrechte in Art.1- 19 unserer Verfassung ist die Grundlage für das Zusammenleben aller Menschen in diesem Land.
Religionen und Weltanschauungen bieten Orientierung für ihre Anhänger*innen. Durch sie werden aber auch Unterschiede sichtbar, die mit dem Ausschluss von allen einhergehen, die nicht zu der jeweiligen Gruppe gehören. Unterschiede machen die plurale Gesellschaft aus, sie auszuhalten ist die Kunst, wenn wir es mit der Freiheit ernst meinen. Politisch stellt sich daher vielmehr die Frage, wie Pluralität organisiert werden muss, damit die Unterschiede nicht zur Überforderung werden.
Wie die Freiheit bildet auch die Gleichheit der Menschen ein zentrales Prinzip, das den Menschenrechtsansatz im Ganzen prägt und zuletzt aus der gleichen Würde aller Menschen folgt. Das für die Menschenrechte insgesamt tragende Gleichheitsprinzip gilt auch für die Religionsfreiheit. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist damit in ihrem Wesenskern ein Schutz- wie ein Abwehrrecht des Individuums gegenüber dem Staat. Alle Menschen können daher gleichermaßen seine Geltung beanspruchen. Denn menschenrechtliches Verständnis von Religionsfreiheit meint immer gleiche Freiheit – das heißt, die gleichberechtigte Möglichkeit der Menschen, mit ihren je spezifischen Überzeugungen und Praktiken Anerkennung und Schutz zu finden und Diskriminierungen zu überwinden.
Jedes Individuum und jede Gruppe darf ihren Glauben leben und bekunden, die Menschen dürfen ihr gesamtes Handeln an ihrem Glauben oder an ihrer Weltanschauung ausrichten, solange sie damit nicht in den Freiheitsbereich anderer eindringen. Jeder und jede hat das Recht darauf, die eigene Religion oder Weltanschauung frei zu wählen oder sie zu wechseln oder aber gar keine Religion zu haben. Alle müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat diese Freiheiten gewährleistet und wissen, dass der Staat es nicht dulden wird, wenn sie anderen diese Freiheit beschneiden.
Menschenrechtliche Gleichheit vor allem im Diskriminierungsverbot umfasst neben anderen Merkmalen – wie zum Beispiel Ethnizität, Geschlecht und Behinderung –ausdrücklich auch die Merkmale Religion und Weltanschauung. Der Anspruch beispielsweise religiöser oder weltanschaulicher Minderheiten, in Staat und Gesellschaft diskriminierungsfrei behandelt zu werden, schließt den gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ämtern genauso ein wie Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungswesen und in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Religionsfreiheit bedeutet auch für die religiöse Gemeinschaft mit anderen nach ihren religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu leben und dies, wenn sie wollen, auch in der Öffentlichkeit kundzutun.
Es geht angesichts gesellschaftlicher Veränderungen um die Verständigung auf den gemeinsamen Grundkonsens bei allen Unterschieden. Menschenwürde, Grund- und Menschenrechte, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Demokratie stehen für uns nicht zur Disposition. Hier werden wir keine Abstriche machen.
So stark der Gleichheitsgrundsatz im Kontext der Religionsfreiheit ist, wirft er auch Schwierigkeiten auf. Die im Namen dieses Menschenrechts artikulierten Interessen sind völlig unterschiedlich sind und sich auf praktisch alle Lebensbereiche erstrecken:
Es geht dabei um religiöse Gebäude, schulischen Unterricht, Fragen von Ehe und Familie, Feiertagsregelungen, Speisevorschriften, religiöse Kleidungsregeln, Gebetsrituale und vieles andere mehr. Ausdrücklich gilt es dabei auch die Pluralität innerhalb der jeweiligen Religionsgemeinschaften zu ermöglichen.
Eine Religions- und Weltanschauungspolitik, die als Grundlage die Menschenrechte ansieht, muss also die Rahmenbedingungen schaffen, um allen religiösen und weltanschaulichen Gruppen Möglichkeiten zu bieten, ihre Vorstellungen leben zu können.
Dafür werden wir mit allen Kräften streiten und einen menschenrechtlichen Rahmen schaffen, der allen, Minderheiten wie Mehrheiten in der Gesellschaft ermöglicht ihre Vorstellungen zu leben. Wissend das die Freiheit des Einen endet, wo die Freiheit des Andersdenkenden beginnt.
Von Zeile 1 bis 28:
Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten religiös vielfältiger geworden. Die Zahl der Menschen ohne organisierte religiöse Bindung ist gestiegen – darunter viele Atheisten und Agnostiker-, die Zahl der Christen ist gesunken. Durch Einwanderung und Flucht leben heute einige Millionen Menschen aus mehrheitlich muslimisch geprägten Ländern bei uns, darunter nicht nur Muslime, sondern auch Aleviten, Jeziden und Säkulare.vielfältiger geworden. Durch Einwanderung und Flucht kamen nicht nur Menschen zu uns, mit den Menschen sind auch Religionen nach Deutschland eingewandert. Die größte Gruppe dieser Religionen bildet der Islam mit seinen verschiedenen Ausprägungen. Auch Aleviten, Yesiden, Baha‘i oder Buddhisten und Hindus gehören zu spirituellen und religiösen Gruppen, die erst seit kurzem in Deutschland leben. Gleichzeitig ist die Zahl der Menschen ohne organisierte religiöse Bindung weiter gestiegen, die Zahl der Christen ist gesunken. Mit diesem Spannungsverhältnis von religiös bekennenden und säkularen Menschen muss das Einwanderungsland Deutschland umgehen.
Diese Unterschiede machen eine offene Gesellschaft aus, sie auszuhalten und den pluralen Lebensformen und Vorstellungen einen Rahmen zu geben, der Konflikte konstruktiv austragen und Andersartigkeit aushalten hilft, ist Aufgabe von Politik.
Gerade in Zeiten wie diesen, in denen rechtspopulistische Parteien wie die AfD enormen Zulauf haben, stehen wir ein für eine offene, plurale und vielfältige Gesellschaft. Diese offene und plurale Gesellschaft ist ohne Alternative aus unserer Sicht. Diese offene Gesellschaft bietet große Chancen und bedeutet große Herausforderungen für alle, die hier leben wollen. B90 / Die Grünen stehen in einer langen Tradition einer menschenrechtlich basierten Religions- und Weltanschauungspolitik. Wir wollen dem hohen und nicht leicht einlösbaren normativen Anspruch staatlicher Politik auf Offenheit, Inklusion und Nicht-Diskriminierung gerecht werden.
Zugleich gewinnt die Frage nach dem Umgang mit Religion und Weltanschauung an Bedeutung. Wie organisieren wir künftig das Zusammenleben dieser unterschiedlicher Menschen und Gruppen? Rechtspopulisten greifen ebenso wie islamistische Fanatiker die offene Gesellschaft und ihre wachsende Pluralität an. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verteidigen Freiheit und Pluralität gegen Angriffe aus allen Richtungen, führen die überfällige Debatte und legen umfassende Grundsätze zur Religionspolitik vor.
Deutschland ist ein offenes, Plurales, vielfältiges- es ist ein freies Land. Den Grundkanon der Menschenrechte in Art.1- 19 unserer Verfassung ist die Grundlage für das Zusammenleben aller Menschen in diesem Land.Religionen und Weltanschauungen bieten Orientierung für ihre Anhänger*innen. Durch sie werden aber auch Unterschiede sichtbar, die mit dem Ausschluss von allen einhergehen, die nicht zu der jeweiligen Gruppe gehören. Unterschiede machen die plurale Gesellschaft aus, sie auszuhalten ist die Kunst, wenn wir es mit der Freiheit ernst meinen. Politisch stellt sich daher vielmehr die Frage, wie Pluralität organisiert werden muss, damit die Unterschiede nicht zur Überforderung werden.
Wie die Freiheit bildet auch die Gleichheit der Menschen ein zentrales Prinzip, das den Menschenrechtsansatz im Ganzen prägt und zuletzt aus der gleichen Würde aller Menschen folgt. Das für die Menschenrechte insgesamt tragende Gleichheitsprinzip gilt auch für die Religionsfreiheit. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist damit in ihrem Wesenskern ein Schutz- wie ein Abwehrrecht des Individuums gegenüber dem Staat. Alle Menschen können daher gleichermaßen seine Geltung beanspruchen. Denn menschenrechtliches Verständnis von Religionsfreiheit meint immer gleiche Freiheit – das heißt, die gleichberechtigte Möglichkeit der Menschen, mit ihren je spezifischen Überzeugungen und Praktiken Anerkennung und Schutz zu finden und Diskriminierungen zu überwinden.
Jedes Individuum und jede Gruppe darf ihren Glauben leben und bekunden, die Menschen dürfen ihr gesamtes Handeln an ihrem Glauben oder an ihrer Weltanschauung ausrichten, solange sie damit nicht in den Freiheitsbereich anderer eindringen. Jeder und jede hat das Recht darauf, die eigene Religion oder Weltanschauung frei zu wählen oder sie zu wechseln oder aber gar keine Religion zu haben. Alle müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat diese Freiheiten gewährleistet und wissen, dass der Staat es nicht dulden wird, wenn sie anderen diese Freiheit beschneiden.
Menschenrechtliche Gleichheit vor allem im Diskriminierungsverbot umfasst neben anderen Merkmalen – wie zum Beispiel Ethnizität, Geschlecht und Behinderung –ausdrücklich auch die Merkmale Religion und Weltanschauung. Der Anspruch beispielsweise religiöser oder weltanschaulicher Minderheiten, in Staat und Gesellschaft diskriminierungsfrei behandelt zu werden, schließt den gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ämtern genauso ein wie Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungswesen und in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Religionsfreiheit bedeutet auch für die religiöse Gemeinschaft mit anderen nach ihren religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu leben und dies, wenn sie wollen, auch in der Öffentlichkeit kundzutun.
Es geht angesichts gesellschaftlicher Veränderungen um die Verständigung auf den gemeinsamen Grundkonsens bei allen Unterschieden. Menschenwürde, Grund- und Menschenrechte, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Demokratie stehen für uns nicht zur Disposition. Hier werden wir keine Abstriche machen.
So stark der Gleichheitsgrundsatz im Kontext der Religionsfreiheit ist, wirft er auch Schwierigkeiten auf. Die im Namen dieses Menschenrechts artikulierten Interessen sind völlig unterschiedlich sind und sich auf praktisch alle Lebensbereiche erstrecken:
Es geht dabei um religiöse Gebäude, schulischen Unterricht, Fragen von Ehe und Familie, Feiertagsregelungen, Speisevorschriften, religiöse Kleidungsregeln, Gebetsrituale und vieles andere mehr. Ausdrücklich gilt es dabei auch die Pluralität innerhalb der jeweiligen Religionsgemeinschaften zu ermöglichen.
Eine Religions- und Weltanschauungspolitik, die als Grundlage die Menschenrechte ansieht, muss also die Rahmenbedingungen schaffen, um allen religiösen und weltanschaulichen Gruppen Möglichkeiten zu bieten, ihre Vorstellungen leben zu können.
Dafür werden wir mit allen Kräften streiten und einen menschenrechtlichen Rahmen schaffen, der allen, Minderheiten wie Mehrheiten in der Gesellschaft ermöglicht ihre Vorstellungen zu leben. Wissend das die Freiheit des Einen endet, wo die Freiheit des Andersdenkenden beginnt.
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