Die Aussage, dass die vier muslimischen Verbände nicht die Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft erfüllten, ist inkorrekt. In einigen Bundesländern sind bereits Verträge mit den Verbänden vor Ort geschlossen worden. In anderen stehen solche Verträge vor dem Abschluss. In Hessen gilt die DITIB als anerkannte Religionsgemeinschaft. Die bisher vorliegenden Gutachten besagen, dass die Verbände die erforderlichen Kriterien für eine Religionsgemeinschaft erfüllen.
Da kleinere Religionsgemeinschaften häufig auf ehrenamtlicher Basis arbeiten, setzen wir uns für eine Professionalisierung ihrer Strukturen ein. So haben sie die Möglichkeit die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen und sich weiterzuentwickeln. Gerade vor dem Hintergrund der stärkeren Pluralisierung ist es unabdingbar Minderheiten zu stärken, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Das ist ein Grundsatz Grüner Gleichstellungspolitik.
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