Der bisherige Vorschlag erhält das Unrecht im Gesetz und wähnt, ausgerechnet der Klageweg sei eine Lösung. Dies ist für die Betroffenen eine Vertröstung ausgerechnet auf eine Jurisprudenz, welche das Staatskirchenrecht seit Jahrzehnten notorisch sehr eng zugunsten der Kirchen auslegt
Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | KV Hagen (dort beschlossen am: 19.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 10:56 |
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