Wir brauchen einen transparenten Gesetzgebungsprozess, indem natürlich auch die Kirchen angehört werden (aber nicht nur diese!), aber keine der bislang üblichen Geheimverhandlungen von Bürokratie und Kirchen mit dem Parlament als Abnicker des Ergebnisses dessen. Zudem sollten wir den historisch fragwürdigen Entschädigungsbegriff vermeiden. 1806 ging es eigentlich nur um eine temporäre Übergangslösung. Erst das 1815 erneuerte Bündnis von Thron und Altar hat das in eine Dauersubvention verfälscht. Und deren Beendigung ist seit nunmehr fast einem Jahrhundert verfassungsrechtlich überfällig!
Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | KV Hagen (dort beschlossen am: 19.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 11:06 |
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