Die Einforderung der Einhaltung von Grundrechten bedarf keiner besonderen Erwähnung. Sie ist selbstverständlich. Die Ausführung im Abschnitt zu Pluralität impliziert, dass religiöse Minderheiten im Widerspruch zu Grundrechten stünden. Diese Stigmatisierung sollte vermieden werden.
Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | BAG Migration und Flucht (dort beschlossen am: 01.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 11:16 |
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