Der Antrag des Bundesvorstands lässt die Praxis der Staatsverträge in den Ländern außer Acht. Dies wird durch den Antrag ergänzt. Ferner wird klargestellt, dass islamische Organisationen, die sich bekenntnisförmig neu organisieren, als Religionsgemeinschaften einen Anspruch auf Anerkennung und Gleichstellung gegenüber den Kirchen hätten.
Die Antragsteller*innen haben ein großes Interesse sich auf der Linie des Abschlussberichtes der Kommission »Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat« von Bündnis 90/Die Grünen zu einigen.
Antrag: | Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | Volker Beck (KV Köln) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 18:13 |
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