Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Helmstedt (dort beschlossen am: 14.08.2015) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.09.2016, 10:39 |
V-06: Streichung der Worte "seiner Rasse" in Satz 3, Abs. 3 Satz 1 GG
Antragstext
Die Bundestagsfraktion wird beauftragt, sich für die Streichung der Worte "seiner Rasse" in
Art. 3, Abs. 3, Satz 1 GG einzusetzen.
Begründung
Art. 3, Abs. 3, S. 1 GG bestimmt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Herkunft, Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Der Begriff "Rasse" ist diffus. Er vereinigt bestimmte Merkmale, die sich eine Gruppe durch Volkszugehörigkeit identitätsbegründend zuschreibt oder die ihr, auch gegen ihren Willen, von anderen oft stigmatisierend unter der Behauptung genetischer Verbundenheit zugeschrieben wird.
In der ihm historisch eigenen unklaren und missbrauchten Verwendung ist der Begriff stets im Sinne von gruppenspezifisch tatsächlicher oder nur behaupteter biologisch vererbbarer Merkmale zu verstehen. Bis heute werden die Kategorien Farbige, Mischlinge, Juden, Sinti und Roma in der juristischen Literatur aufgeführt.
Das Merkmal "Rasse" entspricht nicht heutigen Vorstellungen von der Gleichwertigkeit aller Menschen. Da es ein Unterfall des Merkmals "Abstammung" ist, wird der Schutz der Grundgesetzes garantiert, ohne dass es des stigmatisierenden Begriffs "Rasse" bedarf.
Das Merkmal "Rasse" ist daher ersatzlos zu streichen.
Kommentare
Rudolf Ladwig (KV Hagen):