Der Prozess für ein neues Grundsatzprogramm der Partei sollte in einem eigenen Antrag beschlossen werden. Wenigstens sollen die Delegierten die Möglichkeit haben, über eine so weitreichende Entscheidung abzustimmen, ohne gleichzeitig das Verfahren für das Bundestagswahlprogramm ablehnen zu müssen.
Der vorliegende Antrag sieht ausschließlich vor, dass auf der Herbst-BDK 2017 erste Vorarbeiten vorgelegt werden. Um Vorarbeiten vorzulegen und zur Abstimmung zu stellen braucht der Bundesvorstand keinen Freibrief von der Bundesdelegiertenkonferenz - dafür ist kein vorgeschalteter Antrag notwendig. Hier wird ausschließlich Druck erzeugt, damit dem nächsten Antrag auch zugestimmt wird, wobei noch vollkommen unklar ist, in welche Richtung, in welcher Struktur und mit welcher Motivation das Grundsatzprogramm neu geschrieben werden soll.
Ob man sich zudem schon jetzt darauf festlegen sollte, ein Jahr vor einer Bundestagswahl ein Grundsatzprogramm zu beschließen, erscheint zumindest diskussionswürdig.
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