Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung und Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 17.10.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.10.2016, 07:48 |
WO-01: Wahlverfahren für die Wahl zur Antragskommission
Antragstext
Die Wahlen zur Antragskommission sind geheim.
Die Mitglieder der Antragskommission nach § 12 Abs. 7 der Satzung werden im
Blockwahlverfahren gewählt.
Es werden drei Frauenplätze und zwei offene Plätze gewählt
Soweit die Anzahl der Bewerberinnen der Anzahl der Frauenplätze entspricht, werden
Frauen und offene Plätze in einem Wahlgang gewählt.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich jeweils 3 Minuten vor.
Danach beginnt der Wahlgang. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele
Stimmen, wie in diesem Wahlgang Antragskommissionsmitglieder zu wählen sind.
Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Für den nächsten Wahlgang scheiden alle
aus, die weniger als 10 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Ab dem dritten
Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent
der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Erreichen mehr KandidatInnen in
einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt.
Der Politische Bundesgeschäftsführer, ein Mitglied des Parteirats und ein weiteres
Mitglied des Bundesvorstands sind nach der Satzung § 12 Abs. 7 ebenfalls Mitglieder
der Antragskommission. Für die Antragskommission gilt insgesamt die Mindestquotierung;
die weiteren in die Antragskommission entsendenden Gremien Bundesvorstand und
Parteirat müssen bei ihrer Delegierung die Mindestquotierung der Antragskommission
beachten.
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