Erläuterung: Es wird nicht alternativ abgestimmt. Somit wird eine Reform beider Steuern gefordert, in den beiden Versionen, die durch andere Änderungsanträge und ihre Modifikationen zustande kommen.
Begründung:
- Die Steuern sind beide sinnvoll, aber aus unterschiedlichen Gründen. Üblicherweise lag die Rendite von großen Vermögen trotz der niedrigen Zinsen meist weit über 1%. Insofern führt die „Substanzsteuer“ kaum jemals zu realen Vermögensverlusten. Faktisch ist die Vermögenssteuer eine Vermögenswachstumsbremse – und das ist ihr Sinn. Auch über eine Lebensspanne können sich Vermögen auftürmen, die demokratietheoretisch problematisch sind, weil viel Geld nun einmal viel Macht nach sich zieht. Wer reich ist, wird eben von den Mächtigen eher gehört, weil er in der Welt mehr bewegen kann. Er kann sich auch Lobbyisten kaufen, die seine Wahrheiten verkünden, ohne echte politische Dialogpartner zu sein, die auch Gegenaergumente gelten lassen dürfen. Den Einwand, die Vermögenssteuer vernichte Arbeitsplätze, kann man entkräften. Eine Vermögenssteuer könnte durchaus so gestaltet werden, dass sie im Effekt eine Art zusätzliche Gewinnsteuer (auch auf Wertsteigerungsgewinne) ist – ohne Unternehmen in den Ruin zu treiben. Eine Vermögenssteuer begrenzt letztlich den Unternehmerlohn.
- Den größeren Nutzen für echte Umverteilung hat die Erbschaftssteuer. Sie ist auch gegenüber den Betroffenen individuell leichter zu begründen. Niemand hat bei der Geburt reiche Eltern „verdient“. Wer Chancengleichheit in einer Leistungsgesellschaft für wertvoll hält, darf nicht nur die Schwachen fördern, sondern muss den ungerechtfertigt Starken auch ungerechtfertigte Vorteile nehmen oder diese eben abschwächen.
- Die Vermögenssteuer ist für die Erhebung der Erbschaftssteuer wichtig, da nur so die Vermögen periodisch bewertet werden und klar ist, wie viel wirklich vererbt wird. Durch die regelmäßige Erhebung anhand von Kennwerten und aktuellen Schätzverfahren sinken auch die Kosten der jeweiligen Erhebungen durch Routinenbildung. Grundsätzlich stehen die notwendigen Daten auch jederzeit zur Verfügung. (Grundstücke und Immobilien durch Bodenrichtwerte; Aktien durch Kurse; Geldvermögen anhand von Steuerbescheiden/Kapitalanlagesteuern;
- Beide Forderungen, sowohl die nach der Vermögenssteuer als auch die Forderung nach einer reformierten Erbschaftssteuer sind sehr moderat und mit Hintertürchen formuliert. In Koalitionsverhandlungen stünde ebenfalls ein Aufweichen der Steuern durch zu viele Gestaltungsmöglichkeiten zu befüchten. Eine dieser beidenSteuern allein würde die Vermögensungleichheit kaum ändern, nur ein weiteres Auseinanderdriften der Vermögensverteilung etwas abbremsen.
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