Wir sind für eine grüne Vermögensbesteuerung der heutigen Vermögen, die in der Finanzkrise durch die Gesellschaft gerettet wurden. Und wir sind für Chancengleichkeit bei zukünftigen Erb*innen und Nicht-Erb*innen. Um die bestehende Spreizung der Vermögensverteilung abzumildern, bedarf es der Vermögenssteuer. Um die Spreizung der Vermögen zukünftig abzumildern, bedarf es der Erbschaftssteuer. Daher fordern wir sowohl die Reaktivierung der Vermögenssteuer, die nur in ihrer damaligen Ausgestaltung, nicht an sich als verfassungsunkonform bewertet wurde, als auch eine deutlich wirksamerere Erbschaftsteuer.
Darüber hinaus gilt es, nicht heute schon ein zentrales Bundestagswahlprogramm-Projekt der Partei möglichweise zu beerdigen. Auf dem Konvent der 22 GRÜNEN Bundesarbeitsgemeinschaften Ende Mai 2016 haben 400 BAG Mitglieder aus 22 BAGen eindrucksvoll 10 TOP BAG Schlüsselprojekte für das Bundestagswahlprogramm 2017 gewählt. Darunter als Top 4: die Vermögenssteuer. Im BuVo Antrag SO 01-NEU wird die Vermögensteuer nun gegen die Erbschaftsteuer als Alternative ausgespielt. Die BDK soll sich für eine der beiden entscheiden. Dadurch könnte das TOP 4 Schlüsselprojekt schon vor der Erstellung des Wahlprogramms gestorben sein.
Wir plädieren dafür, dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt die Freiheit lassen, im Wahlprogramm sowohl eine Option auf Wiederbelebung der Vormögensteuer als auch auf eine tatsächliche Reform der Erbschaftsteuer zu fordern.
Warum wir trotz anderer ÄA weiter für diese Position werben:
- zum uns zum derzeitigen Zeitpunkt per E-Mail vorliegenden Ä-Antrag von Katrin Göring-Eckart und anderen: Das ist ein guter erster Schritt. Aber wir würden auch ohne dass das BVerfG eine Widrigkeit feststellt, wie es der Antrag formuliert, eine wirksamerere ErbSt von uns GRÜNEN erwarten. Es ist auf Seiten der erbenden bzw. nicht erbenden Bürger*innen einfach eine extreme Ungleichbehandlung und Klatsche für Chancengleichheit in diesem Land. Daher möchte ich weiter für meinen Vorschlag werben.
- zum uns zum derzeitigen Zeitpunkt per E-Mail vorliegenden Ä-Antrag von Anja Hajduk und anderen: Uns leuchtet nicht ein, warum wir nur eines der beiden Instrumente wollen, so wie es der Antrag will - die Entscheidung ist hier nur aufgeschoben. Die VermSt greift die heutige Ungleichverteilung an, die ErbSt die der folgenden Generationen. Der Antrag von Anja legt uns darauf fest dass wir in der nächsten Leg-Periode nur eines der beiden Instrumente angehen, uns die Auswahl aber noch offen halten. Da beide Instrumente auf ihre Weise sinnvoll sind, und auch die Partei beide instrumente sinnvoll finden könnte, würde ich mich freuen, wenn du meinen Antrag unterstützt, wo wir uns die Option für eines oder aber auch für beides offen halten.
Erläuterung, warum sowohl die Vermögen- als auch die Erbschaftsteuer sinnvoll sind und nicht nur eins von beiden
Aus unserer Sicht hilft die Vermögenssteuer, die in der Finanzkrise geretteten und immer stärker anwachsenden heutigen Riesenvermögen etwas einzudämmen, die Erbschaftsteuer hilft, in der Generation der Erb*innen und Nicht-Erb*innen mehr Chancengleichheit zu erreichen - denn Erben hat mir unserem Verständnis von einigermaßen fairer Chancen- und Leistungsgerechtigkeit m.E. wenig zu tun. Daher haben beide Instrumente ihre eigene Daseinsberechtigung und müssen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Diese Gedanken liegen unserem Antrag v.a. zugrunde.
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