Die unterschiedlichen Steuersysteme der EU-Mitgliedstaaten bieten erst die Voraussetzung für die Steuervermeidung der international agierenden Konzerne. Sie setzen den Anreiz die erwirtschafteten Gewinne in das Land zu verschieben, in dem die geringste Steuer anfällt. Im Steuerwettbewerb versuchen Staaten mit einer Niedrigbesteuerung die Konzerne anzulocken. Manche verstoßen dabei sogar gegen EU-Recht (Irland/Apple). Eine zunehmende Harmonisierung des Unternehmenssteuerrechts kann diesem Treiben zumindest in Europa ein Ende setzen. Wir haben die Forderung nach einer Gesamtbesteuerung der Konzerne an vielen Stellen und in vielen Gremien erhoben, insbesondere auch im europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag.
Antrag: | Wir investieren in Gerechtigkeit (nur neue Zeilennummerierung) |
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Antragsteller*in: | Thomas Gambke (KV Landshut-Stadt) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 13:59 |
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