Im Gegensatz zur Kranken- und Pflegeversicherung gilt in der Rentenversicherung das Äquivalenzprinzip, d.h. gezahlte Beiträge und erhaltene Leistungen stehen in direktem Zusammenhang. Im Kranken- und Pflegebereich ist der ganz überwiegende Teil der Leistungen völlig unabhängig von den gezahlten Beiträgen. Die Verbreiterung der Einnahmen der Rentenversicherung, in dem auch andere Erwerbstätige und andere Einkunftsarten einbezogen werden, führt daher äquivalent auch zu einer Verbreiterung der Ausgaben der Rentenversicherung und nicht etwa zu einer Umverteilung in der Rente. Natürlich könnten wir das Äquivalenzprinzip ändern, aber dann müssen wir das auch explizit fordern.
Antrag: | Wir investieren in Gerechtigkeit (nur neue Zeilennummerierung) |
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Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft & Finanzen (dort beschlossen am: 21.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 15:19 |
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