Es kommt nicht nur allein auf die Höhe der Leistungen an, sondern auch darauf, ob die Leistungsberechtigten die Leistungen auch tatsächlich erhalten können und zwar ohne Schikanen und Rechtsunsicherheiten ausgesetzt zu sein. Das ist derzeit nicht der Fall.
So ist das Leistungsrecht für die Arbeitslosengeld-II-Beziehenden gespickt mit diskriminie-renden Sonderregeln. So haben Widersprüche und Klagen nicht wie im übrigen Sozialrecht eine aufschiebende Wirkung und bei rechtswidrigen Leistungsbescheiden ist der Rechtsschutz der Leistungsberechtigten von der Praxis der Jobcenter abhängig. Das muss ein Ende haben. Die Bundestagsfraktion hat diesbezüglich Forderungen erarbeitet. Siehe den Antrag zur Rechtsvereinfachung (18/8077), den Antrag zu den Rechten der Arbeitssuchenden (17/3207) und zu den sozialen Bürgerrechten (17/7032).
Antrag: | Wir investieren in Gerechtigkeit (nur neue Zeilennummerierung) |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 16.10.2016) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 15:50 |
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