Die Jobcenter verhängen Sanktionen gegen Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben. Dies zu unterschreiten verbietet das grundgesetzlich gesicherte Gebot der Menschenwürde.
Das Sanktionssystem geht von einem Menschenbild aus, nach dem die Betroffenen mittels eines Bestrafungssystems „erzogen“ werden müssen. Die Mitarbeitenden im Jobcenter meinen allein zu wissen, was für die/den Arbeitslose*n richtig ist.
Dies gilt sowohl für die Frage, welche Arbeit zumutbar ist als auch für die Frage, welche Unterstützungsmaßnahmen geeignet und förderlich sind. Die Bezieher*innen von AlG II werden durch das Sanktionssystem in besonderer Weise entmündigt.
Widersprüche und Klagen gegen die verhängten Sanktionen steigen seit Jahren an. Die im Falle einer Abschaffung freigesetzten Ressourcen in Justiz und Verwaltung sollen besser in eine zielgerichtete Förderung eingesetzt werden.
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