Um ein Alterseinkommen aus Kapitalerträgen entsprechend einer Durchschnittsrente zu erreichen, müssen Selbständige im Laufe des Erwerbslebens bei heutigen Garantiezinsen Rücklagen von mehr als einer Million Euro erwirtschaften. Der Zusammenhang zwischen Einkommensbesteuerung und Altersvorsorgemöglichkeiten muss berücksichtigt werden, wenn wir die innovativen grünen Existenzgründungen nicht ausbremsen wollen. Die Zahl der Vollerwerbs-Existenzgründungen hat im Jahr 2015 einen Tiefstpunkt erreicht (KfW-Gründungsreport 2016). Eine der Ursachen liegt darin, dass die Risiken bei den Selbständigen und Existenzgründer*innen verbleiben, während die wirtschaftlichen Chancen gegenüber sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gering ausfallen.
Im Bundestagswahlprogramm 2013 hatten wir diesen Gerechtigkeitsaspekt in Teilen schon thematisiert (S. 65/ S. 66):
„Unser Konzept der Vermögensabgabe haben wir so gestaltet, dass Selbständigen und Unternehmern, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, ein armutsfestes und auskömmliches Alterseinkommen aus eigenem Vermögen ermöglicht wird. Außerdem wollen wir Selbständige, die keine ausreichende anderweitige Vorsorge haben, in die gesetzliche Rentenversicherung so einbeziehen, dass es sie finanziell nicht überfordert und sich ihnen so auch ein Weg in die Garantierente eröffnet.“
Antrag: | Wir investieren in Gerechtigkeit (nur neue Zeilennummerierung) |
---|---|
Antragsteller*in: | Hubert R. Schübel (KV Stuttgart) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 22:00 |
Kommentare