Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | SO Sozialer Zusammenhalt |
Antragsteller*in: | KV Wolfenbüttel (dort beschlossen am: 28.09.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2016, 15:18 |
SO-08 (vormals V-43): Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie
Antragstext
Die Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie ist derart zu ändern, dass jegliche Art der
Altersdiskriminierung vermieden wird.
Begründung
Die Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinieist eine krasse Form der Altersdiskriminierung. Eine Rentnerin, die sich eine neue Heizung in ihr Haus einbauen lassen will, erhält ein Darlehen für ihre Restlaufzeit: Ihre voraussichtliche Lebensdauer wird gemäß der Statistik ermittelt und nur für diese erhält sie das Darlehen, d.h. es muss innerhalb dieser Zeit zurückgezahlt werden. Falls die Bank ihr überhaupt noch ein Darlehen gibt.
Die Sicherheit hat die Bank nach wie vor in einer eingetragenen Grundschuld, die ja im Erbfall ggf. mitvererbt wird. Doch nach der Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtliniereicht diese objektbezogene Darlehensabsicherung nicht. Die Bank ist nach diesem Gesetz zur personenbezogenen Absicherung ebenfalls verpflichtet. Somit können ältere Menschen kaum noch Modernisierungsdarlehen o.Ä. für ihre Wohnimmobilie aufnehmen. Diese Art der Altersdiskriminierung muss abgeschafft werden. Eine objektbezogene Sicherheit reicht vöillig aus.
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