Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | EV Energie- und Verkehrswende |
Antragsteller*in: | OV Wolfratshausen (dort beschlossen am: 09.09.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.09.2016, 22:08 |
EV-08 (vormals V-12): Das Bergrecht reformieren
Antragstext
Der Ortsverband Wolfratshausen mit dem Kreisverband Bad Tölz Wolfratshausen beantragt
In der kommenden Legislaturperiode muss für die Bundestagsfraktion aber auch die
Landtagsfraktionen eine wichtige Aufgabe die Modernisierung des Bergrechtes sein.
Ziel ist die Priorisierung von Klima, Umwelt, Natur vor dem Schutz von Privatgewinnen aus
Ausbeutungslizenzen und der sogenannten „Sicherstellung von Rohstoffen“.
Begründung
Das existierende Bundesberggesetz und zugehörige Ländergesetze und Vorschriften bedürfen einer dringenden Gesamtreform. Alle Bemühungen um einen Stopp von Kohletagebauen, Fracking, Öl-/Gasaufschlüssen laufen ins Leere, weil das derzeitige Bergrecht das Umweltrecht aushebelt. Bewohnerschutz, Wasserschutz, Luftschutz, Klimaschutz: Alles muss (noch) hinter diesem historischen Element zurück stecken. Ändern wir die Privilegien vom Einzelwohl zum Gemeinwohl.
Zitat Wikipedia:
Das Bundesberggesetz vom 13. August 1980, letzte Änderung21.7.16 (Fracking) ist das deutsche Bundesgesetz zur Regelung des Bergrechts. Inhalt des Bundesberggesetzes sind alle bergrechtlichen Fragen von der Aufsuchung, über die Gewinnung eines Rohstoffes bis zur Schließung eines Bergwerkes oder Tagebaus. Das Bundesberggesetz regelt die Zuständigkeit der Bergbehörden bei Fragen, die den Bergbau betreffen. Es räumt der Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen einen Vorrang gegenüber anderen übergeordneten Interessen des Gemeinwohls ein.[1] Wesentliches Verfahrenselement ist die Pflicht zur Führung bergrechtlicher Betriebspläne.
Nicht mehr die Sicherstellung von Rohstoffen (Kohle, Eisen und andere) muss, kann, darf das Ziel einer Gesetzesvorgabe sein, sondern der sorgsame Umgang mit Klima und Natur MUSS IMMER Vorrang haben.
Änderungsanträge
- EV-08-002 (Bundesvorstand (dort beschlossen am: 20.10.2016), Eingereicht)
Kommentare