erfolgt mündlich.
Antrag: | Es reicht! Keine weitere Beteiligung deutscher Truppen an militärischen Kriegseinsätzen |
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Antragsteller*in: | Regina Klünder |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 00:03 |
Antrag: | Es reicht! Keine weitere Beteiligung deutscher Truppen an militärischen Kriegseinsätzen |
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Antragsteller*in: | Regina Klünder |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 21.10.2016, 00:03 |
Wir lehnen die völkerrechtlich nicht begründbaren militärischen Vorstöße der Türkei auf Syrischem Gebiet ab. In diesem Zusammenhang muss innerhalb der Nato geklärt werden, dass Reaktionen der in Syrien aktiven Kriegsparteien nicht automatisch zu einem Bündnisfall führen. Auch dann nicht, wenn sie das Türkische Staatsgebiet erreichen sollten.
Das gleiche muss für die Situation an der Europäischen Ostgrenze gelten. Russland ist für Europa ein Nachbar und ein unverzichtbarer Partner, sowohl im Zusammenhang mit der Behandlung der Konflikte im Nahen Osten, als auch für ein friedliches Zusammenleben innerhalb Europas. Eine Würdigung dieses Umstandes ist weder in der expansorischen Politik der NATO und der EU in Richtung Osten, noch in der inzwischen wieder auf Abschreckung basierenden Taktik der NATO in den Baltischen Staaten und in Polen erkennbar. Konflikte durch entgegenlaufende geostrategische Interessen der USA und Europas auf der einen und Russlands auf der anderen Seite müssen am Verhandlungstisch gelöst werden. Eine wirtschaftlich und militärisch ausgerichtete „Politik der Stärke“ führt tiefer in den Konflikt hinein. Die Verschärfung eines Konfliktes, der im schlimmsten Fall auf Europäischem Boden militärisch ausgetragen wird, kann nicht in Interesse Deutschlands liegen. Eines darf Deutschland auf keinen Fall werden: Die Speerspitze der Nato in Osten.
Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen fordert:
Jeder aktuelle Einsatz der Bundeswehr im Ausland gefährdet fast immer und kostet zu häufig
Menschenleben, das der Soldat*innen, das der Gegner*innen und das unbeteiligter
Zivilist*innen. Schon allein daher bedarf jeder Einsatz einer klaren Definition der
Zielstellung. Diese muss zwingend vom Grundgesetz gedeckt und Völkerrechts-konform sein.
Verantwortbar sind diese Einsätze nur, wenn sie nachweislich und in erster Linie der
Befriedung oder der Hilfe der betroffenen Bevölkerung dienen. Pauschalbeschreibungen reichen
dabei zur Begründung nicht aus. Allein die Bündnisverpflichtungen in der NATO oder in der EU
(wie aktuell beim Türkeieinsatz) rechtfertigen keinen Auslandseinsatz. Außer in Fällen der
akuten Nothilfe ist ein UN-Mandat unabdingbar.
Voraussetzung für einen deutschen militärischen Auslandseinsatz ist immer der politische Weg
bei der Entscheidung, es muss immer eine Exit-Strategie zeitgleich vorgelegt werden und es
ist immer ein politisches Ziel zu verfolgen, welches die Probleme löst, gegen die der
Einsatz gerichtet ist. Dabei ist jeder beschlossene Einsatz fortlaufend zu evaluieren.
Erweisen sich die vordefinierten Ziele als nicht mehr mit verhältnismäßigem Aufwand
erreichbar oder haben sich die Voraussetzungen geändert, ist der Einsatz zwingend
abzubrechen oder mit neuer Zielsetzung neu zu beschließen.
Daher sind alle aktuellen Auslandseinsätze der Bundeswehr umgehend zu prüfen,
· ob diese durch das Grundgesetz gedeckt sind,
· ob sie dem Völkerrecht zuwiderlaufen oder
· ob sie dem Zielauftrag „Befriedung oder der Hilfe der betroffenen Bevölkerung“
entsprechen.
Dies gilt insbesondere für die Einsätze in der Türkei, in Syrien, im Irak, in Afghanistan
und Mali.
Eine zielgerichtete Ausrüstung - orientiert am Einsatz - nach Anforderung der Bundeswehr ist
dabei zu gewährleisten. Dies darf jedoch nicht zur Wirtschaftsförderung der
Rüstungsindustrie verkommen. Was für den Einsatz benötigt wird, haben die Einheiten zu
bekommen, nicht weniger aber auch nicht mehr.
Der Schutz unbeteiligter Zivilist*innen ist auch bei erforderlichen, unumgänglichen
Kampfeinsätzen oberstes Gebot.
Den Einsatz von automatisierten Tötungssystem wie Kampfdrohnen lehnen wir ab, ebenso wie
deren Steuerung oder Koordinierung von deutschem Boden aus. Wir fordern den sofortigen Abzug
der Atombomben aus Büchel und die Aufgabe der rechtswidrigen „Nuklearen Teilhabe“. Eine
Nutzung von auf deutschen Boden befindlichen Liegenschaften für Kriegshandlungen Dritter ist
künftig zu unterbinden.
Wir lehnen die völkerrechtlich nicht begründbaren militärischen Vorstöße der Türkei auf Syrischem Gebiet ab. In diesem Zusammenhang muss innerhalb der Nato geklärt werden, dass Reaktionen der in Syrien aktiven Kriegsparteien nicht automatisch zu einem Bündnisfall führen. Auch dann nicht, wenn sie das Türkische Staatsgebiet erreichen sollten.
Das gleiche muss für die Situation an der Europäischen Ostgrenze gelten. Russland ist für Europa ein Nachbar und ein unverzichtbarer Partner, sowohl im Zusammenhang mit der Behandlung der Konflikte im Nahen Osten, als auch für ein friedliches Zusammenleben innerhalb Europas. Eine Würdigung dieses Umstandes ist weder in der expansorischen Politik der NATO und der EU in Richtung Osten, noch in der inzwischen wieder auf Abschreckung basierenden Taktik der NATO in den Baltischen Staaten und in Polen erkennbar. Konflikte durch entgegenlaufende geostrategische Interessen der USA und Europas auf der einen und Russlands auf der anderen Seite müssen am Verhandlungstisch gelöst werden. Eine wirtschaftlich und militärisch ausgerichtete „Politik der Stärke“ führt tiefer in den Konflikt hinein. Die Verschärfung eines Konfliktes, der im schlimmsten Fall auf Europäischem Boden militärisch ausgetragen wird, kann nicht in Interesse Deutschlands liegen. Eines darf Deutschland auf keinen Fall werden: Die Speerspitze der Nato in Osten.
erfolgt mündlich.
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