Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | EV Energie- und Verkehrswende |
Antragsteller*in: | Annabelle Wolfsturm (KV Tempelhof-Schöneberg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2016, 06:14 |
EV-06 (vormals V-34): Kinderrechte im Straßenverkehr stärken!
Antragstext
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Wir bitten die Bundestagsfraktion sich für folgende Änderung der Straßenverkehrsordnung
(StVO) einzusetzen:
§ 2 Abs. 5:
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten
zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere
Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
ändern in:
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten
zwölften Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere
Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Begründung
Kinder gehören zu den schwächsten und am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer*innen. Aufgrund ihrer Größe haben sie ein kleineres Sichtfeld als Erwachsene. Es fehlt ihnen an Erfahrung, Entfernungen, Geschwindigkeiten und Gefahrensituationen realistisch einzuschätzen.
In der StVO werden Kinder mit der Vollendung des 10. Lebensjahres Erwachsenen gleichgestellt. Sie sind dann verpflichtet, wenn keine Radwege vorhanden sind, mit ihren Fahrrädern auf der Straße zu fahren. Für viele Eltern ist das eine beunruhigende Vorstellung. Die meisten Straßen in Deutschland sind noch immer nicht kindgerecht.
Alarmierend sind die deutlich erhöhten Unfallzahlen radfahrender Kinder zwischen 10 und 15 Jahren. In der Unfallstatistik der Bundesländer tauchen Kinder häufig als Unfallverursacher auf. Tatsache aber ist, dass die Straßenlandschaften an den Bedürfnissen der Kinder vorbei geplant wurden. Kinder sind vor allem auf dem Weg zur Schule und am Nachmittag gefährdet. Wenn sie sich in den Fließverkehr einfädeln, ist die Gefahr am größten. Diese Situation ist die Hauptursache für die Unfälle in dieser Altersgruppe.
Solange keine sichere und umfassende Fahrradinfrastruktur in Deutschland vorhanden ist, ist es 10-jährigen Kindern nicht zumutbar, auf der Straße fahren zu müssen. Sie dürfen Erwachsenen nicht gleichgestellt werden. Im Haftungsrecht sind Kinder vom Gesetzgeber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres privilegiert (Paragraph 828 Abs. 3 BGB). Im Straßenverkehr sollen sie bis zum zwölften Lebensjahr ebenfalls privilegiert bleiben.
Insoweit ist die Anhebung der Altersgrenze im Paragraph 2 Abs. 5 StVO auf Vollendung des zwölften Lebensjahres geboten. Bündnis 90/Die Grünen wollen in besonderem Maße zum Schutze der Kinder im Straßenverkehr eintreten.
Weitere Antragsteller*innen
- Astrid Bialluch-Liu (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Matthias Dittmer (KV Berlin-Pankow)
- Martina Zander-Rade (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Catherina Pieroth (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Thomas Fischer-Lück (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Silke Gebel (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Bernd Albani (KV Berlin-Pankow)
- Katharina Koufen (KV Berlin-Pankow)
- Michael Knoll (KV Berlin-Pankow)
- Cornelia Dittrich (KV Berlin-Pankow)
- Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
- Stefan Gelbhaar (KV Berlin-Pankow)
- Gisela Hagenguth (KV Berlin-Pankow)
- Karsten Dirk Gloger (KV Berlin-Pankow)
- Mathias Kraatz (KV Berlin-Pankow)
- Patrizia Flores (KV Berlin-Pankow)
- Uli Hauschild (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Marianne Burkert-Eulitz (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
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