Begründung der Dringlichkeit: Die Verschiebung der Vertragsunterzeichnung und die öffentliche Debatte darum fand nach dem 21.10. und damit nach Ablauf der Frist für ordentliche Änderungsanträge statt.
Antrag: | Neustart für den fairen Handel – CETA-Vertrag nicht zustimmen (Zusammenführung V-55 und V-31) |
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Antragsteller*in: | Bärbel Höhn (KV Oberhausen) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 10.11.2016, 14:26 |
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