Begründung der Dringlichkeit: Der Dringlichkeits-Änderungsantrag bezieht sich auf eine Passage in der Zusatzerklärung, die gemeinsam mit dem Vertrag nach Verschiebung erst am 28.10. unterzeichnet wurde.
Antrag: | Neustart für den fairen Handel – CETA-Vertrag nicht zustimmen (Zusammenführung V-55 und V-31) |
---|---|
Antragsteller*in: | Bärbel Höhn (KV Oberhausen) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 10.11.2016, 14:34 |
Kommentare