Begründung der Dringlichkeit: Der Dringlichkeits-Änderungsantrag bezieht sich auf eine Passage in den von Belgien am 27.10. vorgelegten Bedingungen für die weitere Ratifizierung des Vertrags durch die Regionalparlamente.
Antrag: | Neustart für den fairen Handel – CETA-Vertrag nicht zustimmen (Zusammenführung V-55 und V-31) |
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Antragsteller*in: | Bärbel Höhn (KV Oberhausen) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 10.11.2016, 14:36 |
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