Begründung der Dringlichkeit: Die Debatte über die Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu den Eilanträgen in Sachen CETA war bis Ende der ordentlichen Antragsfrist am 21.10. noch in vollem Gange. Wir beantragen daher, diese Passage, die sich aus den Debatten ergibt, zuzulassen und damit aktuelle Bezüge herzustellen und politische Konsequenzen zu ziehen, die bislang fehlen.
Antrag: | Neustart für den fairen Handel – CETA-Vertrag nicht zustimmen (Zusammenführung V-55 und V-31) |
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Antragsteller*in: | Bärbel Höhn (KV Oberhausen) |
Status: | Von der Antragskommission geprüft |
Eingereicht: | 10.11.2016, 14:40 |
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