Die Europäische Arbeitslosenversicherung (EAV) ist konzeptionell als ein makroökonomisches Instrument zum Ausgleich von Divergenzen und asymmetrischen Schocks angelegt. Dabei sollen im Falle des Falles Leistungen der nationalen Versicherungen bis zu einer bestimmten Höhe durch die europäische Versicherung ersetzt werden. Darüber hinaus stünde es den Mitgliedsstaaten frei, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit weitergehend zu erhöhen.
Über diesen Ansatz geht die im Antrag geforderte Leistung der - ohnehin wegen Ihrer Wirksamkeit und Anlage kontrovers diskutierten - EAV deutlich hinaus. Hier wird ein neuer, zusätzlicher Transfer gefordert.
Diese Forderung setzte nicht nur eine Angleichung der unterschiedlich strukturierten und finanzierten nationalen Systeme bzw. den Aufbau einer neuen europäischen Versicherungsverwaltung voraus, sondern müsste aufgrund der Finanzierungsgrundlage der Arbeitslosenversicherung in Deutschland auch die Erhöhung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge zur Folge haben.
Darüber hinaus könnte diese Regelung in Mitgliedsstaaten Diskussionen über die Senkung des nationalen Niveaus hervorrufen. Ungeklärt ist zudem, ob eine derartige Konzeption die eigentliche Zielsetzung der EAV - Ausgleich von Divergenzen und asymmetrischen Schocks – unterläuft.
Die vorgeschlagene Ersatzformulierung entspricht dem Länderratsbeschluss vom April 2015.
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