In Antragsverfahren zu Programm-BDKen, im Vorfeld von Bundestagswahlen oder bei der Fortschreibung des Grundsatzprogrammes, entsteht regelmäßig eine Flut von Änderungsanträgen, die die Antragskommission vor erhebliche Probleme stellt und von den Delegierten nicht vollumfänglich und bis zur Beschlussreife verarbeitet werden kann. Der Bundesvorstand schlägt deshalb in diesem Tagesordnungspunkt vor, dass Unterstützer*nnen von Einzelanträgen sich selbstständig über ein Tool im Wurzelwerk als Unterstützer*in eintragen müssen. Im Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ schlägt er vor, dass für Änderungsanträge zu Programmentwürfen zukünftig 60 statt 20 Unterstützer*innen benötigt werden.
Beide Vorschläge zielen darauf ab, die Hürde für Änderungsanträge durch Mitglieder zu erhöhen und auf dem Weg die Anzahl der Änderungsanträge zu verringern, was nichts anderes bedeutet, als die wichtigste Möglichkeit zur basisdemokratischen Einflussnahme zu erschweren. Erfahrungen mit den bisherigen Regularien zeigen, dass es schon schwierig genug ist, 20 Mitglieder als Unterstützer*innen zu gewinnen, selbst wenn diese nur durch eine einfache Email oder gar mündlich ihre Unterstützung kund tun müssen. Der zusätzliche Aufwand durch den Weg über das Wurzelwerk wird die Bereitschaft zur Unterstützung verringern, ganz abgesehen davon, dass die Mehrzahl der Mitglieder nicht mit dem Wurzelwerk arbeitet und den Pfad erst suchen muss. Im Ergebnis entsteht eine rein quantitative Veränderung und eine Unterminierung der basisdemokratischen Ziele unserer Partei.
Sehr zweifelhaft ist auch der wirkliche Nutzen der Änderung. 50 Prozent der Änderungsanträge kommen von Gremien oder Gliederungen und sind nicht betroffen. Von den Einzelanträgen werden 25 Prozent von Abgeordneten eingereicht, die ihre Anträge dann über Gremien oder Gliederungen einbringen werden. Da auch sportliche Mitglieder weiterhin die aufgebauten Hürden überspringen werden, ist mit einer Verringerung der Anträge um ¼ zu rechnen. Ausgeschlossen wird genau der Teil der Basis, der durch ehrenamtliche Arbeit in der Kommunalpolitik ausgelastet ist, das Fundament der Partei. Das wäre eine moderate Entlastung für die Antragskommission, löst das Problem aber nicht wirklich, schon gar nicht für die Delegierten, beschädigt aber die basisdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten nachhaltig.
Wir schlagen deshalb vor, das Problem anders zu bearbeiten:
In die Haushaltspläne von Jahren, in denen Programmdiskussionen stattfinden, sollen Gelder eingestellt werden, mit denen der Antragskommission ein Apparat (Personal) zur Verfügung gestellt werden kann, der die Anträge sichtet und die Forderungen auflistet. So könnte eine Tabelle angelegt werden, die nach Forderungen sortiert ist, denen dann die entsprechenden Anträge zugeordnet sind. In dieser Tabelle können sich die Delegierten schnell orientieren, die Antragskommission leitet die Arbeit und beschäftigt sich nur noch mit den komplizierten Anträgen. Nach Erfahrungen in 2017 kann das System evaluiert und verbessert werden. So kommen wir zum Ziel, ohne die basisdemokratische Mitwirkung zu beschädigen.
Kommentare
Barbara Hoffmann:
Die Erhaltung des basisdemokratischen Ansatzes in unserer Partei darf nicht wegen organisatorischer Herausforderungen eingeschränkt werden.
Ich selbst kann bestätigen, dass es ohne entsprechende flächendeckende Vernetzung in der Partei schwierig und zeitraubend ist, die derzeit geforderten 19 Unterstützer*innen zusammen zu bringen.
Barbara Hoffmann