Die bestehende Passage im Antrag fordert ein Sanktionsmoratorium, entsprechend unseres BDK-Beschlusses von 2012, der damals knapp gefasst wurde. In der Zwischenzeit sind weitere hunderttausende Sanktionen verhängt worden, die meisten wegen Meldeversäumnissen. Jede einzelne Sanktion belastet das Klima in den Jobcentern bzw. Arbeitsagenturen, ist bürokratisch und gefährdet das Existenzminimum. Eine grundsätzliche Kritik an der Praxis der Sanktionen sowie eine Forderung nach deren Ende sollten daher in den Antrag aufgenommen werden.
Es sind gerade die Sanktionen, die dem Grünen Leitbild einer emanzipatorischen Sozialpolitik, bei der das Individuum unteilbare soziale Grundrechte hat, diametral gegenüber stehen. In Anhörungen des Deutschen Bundestages haben verschiedene Expert*innen wiederholt Bedenken geäußert, ob die bestehenden Regeln mit einem menschenwürdigen Existenzminimum überhaupt vereinbar seien, zumal viele Jobcenter nicht in der Lage sind, ausreichende und vernünftige Angebote zu machen.
Sanktionsandrohungen und Sanktionen widersprechen dem Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit – zumal es im SGB II kaum Möglichkeiten gibt, auf Verhaltensänderungen der Betroffenen zu reagieren. Der kooperative Charakter des Fallmanagements wird durch Regelsanktionen, die bis zur vollständigen Streichung des ALG II reichen, im Kern gefährdet. Vor allem die Sanktionen bei Personen unter 25 Jahren sind bedenklich im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie sind kontraproduktiv, weil sie die Betroffenen häufig aus dem Eingliederungsprozess herausdrängen. Die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit durch schärfere Sanktionen ist zudem empirisch nicht nachgewiesen.
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Martin drees: