Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | OV Neunkirchen am Brand (dort beschlossen am: 22.09.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2016, 00:55 |
V-26: Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern öffnen
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürworten die weitere Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für
jüngere Hochschulabsolventen aus Drittstaaten.
Dazu sollen Hochschulabsolventen bis zum Alter von 40 Jahren aus NIcht- EU- und Nicht-EWR-
Staaten, die einen Arbeitsvertrag mit einen Jahresbruttogehalt von mindestens 36.000 €
vorweisen können, ein Visum zur Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Dauer von 4
Jahren erhalten.
Jüngere Hochschulabsolventen bis 40 Jahre sollen zum Zwecke der Jobsuche Visa für einen
Zeitraum von 3 Monaten erteilt werden.
Hochqualifizierten Geflüchteten mit entsprechenden Arbeitsverträgen soll der Statuswechsel
ohne Ausreise zur Beantragung eines Visum möglich sein.
Familienzusammenführung soll analog zur Regelung über die Blaue Karte EU möglich sein.
Ebenfalls analog zur Regelung für Inhaber der Blauen Karte EU und deren Familienangehörige
soll der Zugang zu Sozialleistungen beschränkt sein.
Begründung
Unser Wohlstand und unsere sozialen Errungenschaften beruhen auf einer gut qualifizierten Bevölkerung, die mit ihrer Arbeit die Grundlagen dafür schafft.
Angesichts des demografischen Wandels und des globalen Wettbewerbs um talentierte Fachkräfte müssen die Hürden für den Arbeitsmarktzugang insbesondere jüngerer Nicht-EU-Ausländer unter 40 Jahren auf ein moderateres Niveau von 3.000 € Bruttomonatsgehalt abgesenkt werden.
Bereits in Deutschland oder der EU lebenden geflüchteten Hochqualifizierten sollte der Statuswechsel ohne erneute Ausreise möglich sein. Ebenso sollen Arbeitsvisum und auf 4 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte auch eine Alternative zu einer oft lebensgefährlichen Flucht zumindest für auf dem Markt gefragte Hochqualifizierte und deren Familienmitglieder schaffen.
Ein Zugang zu ALG 2, Sozialhilfe, Grundsicherung soll mindestens in den ersten 4 Jahren bzw. bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ausgeschlossen werden.
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