Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 31.08.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.09.2016, 12:29 |
S-01: BDK - Änderung der Antragsberechtigung von Einzelantragsteller*innen
Antragstext
Paragraph 12 Absatz 8 der Satzung wird neu gefasst.
Variante A)
§ 12 (8)… Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreismitgliederversammlungen bzw.
Kreisdelegiertenversammlungen, die Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen,
der Länderrat, der Frauenrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, die
Bundesarbeitsgemeinschaften, der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die Antragskommission
im Rahmen ihrer Aufgaben, die allgemeinen Parteiausschüsse gem. § 13 Parteiengesetz auf
Landesebene (Landesausschüsse etc.), 20 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag
stellen, sowie die Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der
GRÜNEN JUGEND. Abweichend hiervon bedarf es bei Anträgen zu einem Bundestagswahlprogramm,
Europawahlprogramm oder Grundsatzprogramm 60 Mitglieder, um gemeinschaftlich einen Antrag zu
stellen. ...
Variante B)
§ 12 (8)…Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreismitgliederversammlungen bzw.
Kreisdelegiertenversammlungen, die Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen,
der Länderrat, der Frauenrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, die
Bundesarbeitsgemeinschaften, der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die Antragskommission
im Rahmen ihrer Aufgaben, die allgemeinen Parteiausschüsse gem. § 13 Parteiengesetz auf
Landesebene (Landesausschüsse etc.), 60 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag
stellen, sowie die Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der
GRÜNEN JUGEND….
Begründung
Beim letzten Programmparteitag im Frühjahr 2013 hat die Parteibasis rund 2500 Änderungsanträgen zum Programmentwurf gestellt, als Ausdruck vier Aktenordner voll. Das zeigt einerseits das große Engagement der Partei für das Programm. Doch andererseits erstickt die schiere Fülle der Anträge jeden demokratischen Aushandlungsprozess. Die Mehrheit der Delegierten ist nicht in der Lage, alle Änderungsanträge im Vorfeld der BDK zu lesen, sich dazu eine Meinung zu bilden und überlegt abzustimmen. Auch die Antragskommission, die aus acht Personen besteht, kann ihren Auftrag nicht mehr erfüllen. Sie kann die Anträge aufgrund der großen Zahl nicht wie gewohnt im Detail prüfen und Kontakt zu den Antragsteller*innen aufnehmen, um schon vor der BDK über den Antrag zu verhandeln.
Es ist anzunehmen, dass auf dem kommenden Programmparteitag im Juni 2017 die Zahl der Änderungsanträge ähnlich hoch sein wird wie 2013 oder weiter ansteigt. Die hohe Anzahl der Anträge würde auch alle Fortschritte hinsichtlich erhöhter Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens zunichtemachen, wie etwa die Veröffentlichung der Verfahrensvorschlage zu Beginn der BDK-Woche, das Anbeamen strittiger Anträge oder die Nutzung von Antragsgrün.
Insgesamt droht deshalb Verfahrensunklarheit bei allen Beteiligten, Unzufriedenheit und Überlastung - mit der Konsequenz potentiell gravierender politischer Fehler.
Nach dem Motto „Weniger ist mehr“ halten Bundesvorstand und Antragskommission eine relevante Senkung der Zahl der Änderungsanträge deshalb für unerlässlich, um das Verfahren demokratisch, transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Circa die Hälfte der Änderungsanträge zum Bundestagswahlprogramm kamen von Einzelantragsteller*innen, die andere Hälfte aus Gremien. Bisher können 20 Antragsteller*innen gemeinsam einen Antrag oder Änderungsantrag stellen. Diese Regelung stammt aus unserer ersten Satzung von 1980. Damals hatten wir knapp über 20.000 Mitglieder jetzt rund 60.000. Die vorgeschlagene Änderung würde die Proportion der Gründungsmütter und -väter wieder herstellen.
Eine Vorauswahl durch die notwendige Unterstützung von 60 Parteimitgliedern halten wir für einen sinnvollen Ansatz. Für Gremien wie KV, OV, BAGen oder LaVos bleiben die Regelungen unverändert. Hier gewährleisten die Debatten in den Gremien, dass die Anliegen vordiskutiert und breit getragen werden.
Mittelfristig möchten wir die Regelungen zur Antragstellung in eine Beteiligungsordnung übernehmen, in der auch weitere Beteiligungsmodalitäten wie Mitgliederbefragungen geregelt werden. Damit wird umso deutlicher, dass die Möglichkeit Änderungsanträge auf Parteitagen zu stellen, nur eine von vielen Möglichkeiten ist, sich in unserer Partei einzubringen.
Für Variante A spricht:
Das Problem der großen Zahl von Änderungsanträgen stellt sich in erster Linie beim Beschluss von Wahl- und Grundsatzprogrammen. Daher könnte man eine solche Regel auch auf diese Anträge beschränken.
Für Variante B spricht:
Die Regelung hat eine größere Verfahrensklarheit und gilt für alle Anträge. Damit wären auch auf regulären Parteitagen alle Anträge vorher schon von mehr einer größeren Anzahl von Parteimitgliedern für gut befunden. Das gibt ihnen mehr Gewicht.
Änderungsanträge
- S-01-002 (Landesvorstand Hamburg (dort beschlossen am: 20.09.2016), Eingereicht)
- S-01-011 (Regina Klünder, Eingereicht)
- S-01-011-2 (Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald), Eingereicht)
Kommentare
Stefan Müller:
Marcel Ernst:
http://blog.till-westermayer.de/index.php/2013/04/24/regieren-nach-zahlen-was-auf-der-bdk-2013-ansteht/tw-2013-btw13-04/
47% alle Anträge kamen von Einzelpersonen und gute 25% hiervon von Bundestagsabgeordneten als Erst-Antragssteller.
Weitere Analysen zu den Änderungsanträgen sind hier zu finden.
http://blog.till-westermayer.de/index.php/2013/04/24/regieren-nach-zahlen-was-auf-der-bdk-2013-ansteht/
Stefan Müller:
Horst Schiermeyer:
Thomas Reimeier:
Thomas Wolff:
wenn Ihr Einzelanträge abschaffen wollt, seid doch bitte so ehrlich und beantragt das. In nur 3 Wochen von einem Antrag zu einem durchdachten Änderungsantrag zu kommen und dafür auch nur 20 Unterstützer zu finden, ist nicht leicht. Wenn hier (wie von Thomas Reimeier) auf moderen Kommunikationstechniken verwiesen werden soll, müssen diese auch erstmal installiert werden.
Mindestvoraussetzung für eine Erschwerung wäre m.E., dass Anträge ohne Unterstützer online gestellt werden können, und dass Unterstützer online automatisch gesammelt werden können. Ohne zunächst (!) ein solches System zu installieren, kann ich nur der Kritik von Horst Schiermeyer zustimmen, der demokratische Anspruch wird verlassen.