Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | E Zukunft Europa |
Antragsteller*in: | David Lamouroux (KV München) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2016, 23:43 |
E-05 (vormals V-67): Rat der Europäischen Union reformieren
Antragstext
Wir fordern:
- Die Vertreter*innen der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union müssen
hauptamtlich als feste Vertreter*innen für eine zu bestimmende Legislaturperiode
entsendet werden und müssen direkt durch die Bürger*innen gewählt werden.
- Der Rat der europäischen Union muss in europäischer Senat umbenannt werden.
Begründung
Nach dem Brexit ist deutlicher denn je: Der antieuropäische Populismus und seine Salonfähigkeit sind eine existenzielle Gefahr für den europäischen Einigungsprozess im Allgemeinen und für die EU im Speziellen. Als Europapartei stehen wir Grünen in der Pflicht, unsere Stimme für Europa zu erheben und Europa mit konstruktiver Kritik zu verbessern.
Ein wesentlicher Nährboden für den antieuropäischen Populismus besteht in der von den Menschen in Europa empfundenen gefühlten und tatsächlichen Ferne von den Entscheidungen, die auf Ebene der EU getroffen werden.
Die tatsächliche Ferne der Menschen von der EU liegt zu einem wesentlichen Teil am Rat der Europäischen Union. Mit dem Europäischen Rat und dem Rat der europäischen Union sind zwei Organe der EU von größter Bedeutung, die die nationalen Regierungen vertreten und somit nur indirekt von den Unionsbürger*innen demokratisch legitimiert sind. Darüber hinaus variieren die Mitglieder*innen des Rats der EU je nach sogenannter „Formation“ und können selbst in einer Formation von Sitzung zu Sitzung verändert werden. Die Zusammensetzung des Rats ist damit in der Öffentlichkeit praktisch anonymisiert. Sowohl die indirekte Legitimation als auch die Tatsache, dass es nicht offensichtlich ist, von wem eine Entscheidung im Rat getroffen wurde, führt dazu, dass sich die Mitglieder*innen für ihre Entscheidungen nie gegenüber der europäischen Öffentlichkeit rechtfertigen müssen. Daneben führt dies zu der absurden Situation, dass sich nationale Regierungen über die „Brüsseler Entscheidungen“ echauffieren, obwohl sie an deren Zustandekommen maßgeblich beteiligt waren. Deswegen fordern wir:
Die Vertreter*innen der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union müssen hauptamtlich als feste Vertreter*innen für eine zu bestimmende Legislaturperiode entsendet werden und müssen direkt durch die Bürger*innen gewählt werden.
Hauptamtliche feste Vertreter*innen müssten persönlich für ihre Entscheidungen Rechenschaft ablegen. Diese Entanonymisierung würde zusammen mit der direkten Wahl der Vertreter*innen durch die Bürger*innen der Nationalstaaten zu einer größeren Identifikation mit den Volksvertreter*innen in der Staatenkammer der EU führen. Außerdem würde durch die direkte Wahl dem Gesetzgebungsverfahren eine höhere demokratische Legitimation verliehen werden und dem Exekutivföderalismus ein Ende gesetzt.
Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, sollte die Bundesrepublik mit gutem Beispiel vorangehen. Unsere Vertreter*innen müssen direkt gewählt werden und die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet werden, die gewählten Vertreter*innen in den Rang von Minister*innen zu erheben und die Befugnis zu erteilen, für die Bundesregierung verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben (entsprechend Art. 16 EUV).
Die gefühlte Ferne der Menschen von der EU liegt andererseits auch zu einem wesentlichen Teil am Rat der Europäischen Union. Mit dem Europarat, dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union existieren mehrere internationale Organisationen bzw. EU-Organe, die im öffentlichen Diskurs und der öffentlichen Wahrnehmung nur schwer unterscheidbar sind und immer wieder zu Verwechslungen führen. Es ist einer breiten Öffentlichkeit nicht zuzumuten, sich durch eine Institution vertreten zu fühlen oder sich gar mit ihr zu identifizieren, die sprachlich nur schwer unterscheidbar ist. Der Rat der Europäischen Union ist bei fast allen Entscheidungen von zentraler Bedeutung, spielt in der öffentlichen Wahrnehmung aber kaum eine Rolle. Deswegen fordern wir:
Der Rat der europäischen Union muss in europäischer Senat umbenannt werden.
Eine Umbenennung des Rats der EU würde zu einer stärkeren Wahrnehmung führen, die der Wichtigkeit bei der Gesetzgebung im europäischen Rahmen gerecht wird, und damit zu einer Reduzierung der gefühlten Ferne von dessen Entscheidungen.
Nur wenn die gefühlte und tatsächliche Nähe der Menschen in Europa zur EU wieder wächst, können die Bürger*innen auf dem Weg in die Zukunft Europas mitgenommen werden. Nur dann können wir den Weg der Europäischen Einigung weitergehen. Und dafür müssen wir als Grüne Europapartei streiten.
Weitere Antragsteller*innen
- Peter Heilrath (KV München)
- Gudrun Lux (KV München)
- Florian Roth (KV München)
- Berti Furtner-Loleit (KV München)
- Alexander König (KV München)
- Julia Röthinger (KV München)
- Alexander Ott (KV München)
- Ulrike Taukert (KV Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim)
- Johannes von der Forst (KV Ebersberg)
- Ralf Grabuschnig (KV Freising)
- Ursula Streng (KV Starnberg)
- Matthias Linnemann (KV Ebersberg)
- Matthias Nebel (KV Kreisfrei Berlin)
- Markus Leick (KV Berlin-Mitte)
- Katharina Steiner (KV München)
- Julia Post (KV München)
- Jeanette Magerl (KV München)
- Björn Láczay (KV München)
- Beppo Brehm (KV München)
Änderungsanträge
- E-05-001 (Manuel Sarrazin (KV Harburg Stadt), Eingereicht)
Kommentare
Rudi Seibt:
Klaus Dageförde: