Veranstaltung: | 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Manuel Hummel (KV Rastatt/Baden-Baden) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2016, 19:43 |
V-63: Umweltgefährdungen durch PFC endlich ernst nehmen und minimieren
Antragstext
Wir fordern die Bundesregierung auf, eigene Maßnahmen zu ergreifen und sich auf Ebene der
Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Freisetzung von PFC in die Biosphäre und ihre
Ausbreitung so weit wie möglich unterbunden werden. Dazu gehören u.a.:
1. Beschränkungen von Herstellung, Transport und Import der PFC, solange deren
Umweltauswirkungen nicht ausreichend bekannt sind.
2. Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die PFC enthalten.
3. Die beschleunigte Beurteilung aller PFC, insbes. derjenigen, welche (noch) nicht den
Vorgaben der REACH-Verordnung unterliegen, durch die zuständige Risikobewertungsbehörde.
4. Verstärkte Forschung an unschädlicheren Alternativen zu PFC, insbesondere für den Einsatz
in Löschmitteln.
5. Prüfung einer erweiterten Produkthaftung für Hersteller von PFC-haltigen Produkten mit
dem Ziel, diese an den Kosten der Entfernung von PFC z.B. aus Trink- und Abwasser zu
beteiligen.
6. Unverzügliche Ableitung von TDI-Werten (Tolerable Daily Intake) für kurzkettige PFC durch
die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA).
7. Festlegung von rechtlich verbindlichen Grenzwerten für PFC in der Grund-, Trink- und
Abwasserverordnung.
8. Novellierung und Harmonisierung von Bundesbodenschutz-, Grundwasser-, Ersatzbaustoff und
Deponieverordnung im Zuge einer Mantelverordnung.
9. Harmonisierung von Düngemittel-, Klärschlamm- und Bioabfallverordnung hinsichtlich der
zulässigen Ausgangsstoffe.
10. Einleitungsverbot für PFC-haltige Eluate in Oberflächengewässer.
11. Einführung gesetzlicher Vorgaben zur Intensivierung der Kontrollen bei Erzeugern und
Anwendern von Abfällen in biologischen Prozessen, auch bei zertifizierten Betrieben, inkl.
Vorgaben zum Anlegen von Rückstellproben.
12. Erarbeiten eines Leitfadens für Brandschadensfälle in Bezug auf PFC-haltige Löschmittel,
u.a. zum Auffangen und Entsorgen des Löschwassers von PFC-haltigen Löschmitteln bei Bränden
sowie zur Information der Öffentlichkeit nach entsprechenden Einsätzen.
13. Erlass gesetzlicher Vorgaben zur Durchführung von Löschübungen durch die Feuerwehren mit
fluorfreien Schäumen sowie Bau von Rückhaltebecken für die maximal anfallenden
Löschmittelmengen auf Flughäfen.
14. Fortführung des planmäßigen und systematischen Vorgehens bei der Altlastenerhebung, -
erkundung und -sanierung bzw. der Sanierung der Altstandorte, insbesondere auf ehemaligen
Flugplätzen.
15. Vollumfängliche Wahrnehmung seiner Verantwortung durch den Bund als Eigentümer von
betroffenen Liegenschaften, insbesondere im Hinblick auf eine finanzielle Beteiligung bei
der Schadenserfassung und -behebung.
Begründung
Im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden sind nach heutigem Kenntnisstand rund 400 ha Boden mit PFC (Per- und Polyfluorierte Chemikalien) verseucht. Ursache dafür ist vermutlich PFC-haltiger Papierschlamm, der illegal mit Kompost vermischt auf diesen Flächen ausgebracht wurde. Über das Grundwasser breitet sich die PFC-Fahne momentan weiter aus. Durch Beregnung mit belastetem Wasser sind weitere Flächen verunreinigt worden. Mittlerweile sind mehrere Trinkwasserbrunnen geschlossen worden, weitere sind akut von PFC-Eintrag bedroht. Dies ist nicht der einzige und erste Fall, in dem über fragwürdige Einträge Böden und Gewässer durch diese Gruppe der Chemikalien belastet wurden. Auch in Nordrhein-Westfalen an Möhne und Ruhr wurden Klärschlämme aus der Industrie illegal auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht.
Weltweit kam es im Bereich von Flughäfen durch den Einsatz PFC-haltiger Löschschäume zu Belastungen. In Deutschland seien als Beispiele die Flughäfen Nürnberg und Düsseldorf genannt, bei denen die belasteten Gebiete aufwändig saniert wurden.
In Rheinland-Pfalz (Binsfeld) wurde eine massive Belastung der Gewässer durch Perfluorierte Tenside gemessen. Neben Löschschäumen steht auch das Flugbenzin JP8 als Verursacher im Verdacht. Es sind besonders die Regionen um die US-Luftwaffenstützpunkte Spangdahlem und Ramstein sowie an der Ex-Airbase Bitburg von chemischen Belastungen (v.a. PFT, aber auch andere halogenorganische Verbindungen) betroffen. Dies gilt auch für weitere Orte bundesweit in der Nähe von Militärflugplätzen.
Diese Chemikaliengruppe ist ein klassisches Beispiel dafür, wie ein Stoff ohne ausreichende Kenntnisse seiner Eigenschaften massenhaft eingesetzt wurde. Heute ist bekannt, dass die bekanntesten Vertreter, die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und die Perfluoroktansäure (PFOA), sich praktisch nicht abbauen und überall – selbst in der Arktis - in der Umwelt zu finden sind. Diese PFC sind für Menschen und Tiere toxisch und stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen. PFOS darf seit dem 27. Juni 2008 in der Europäischen Union über einem Massengehalt von 0,005 % bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr verwendet werden. Auf der Vertragsstaaten-Konferenz des Stockholmer Übereinkommens (Genf, 4. bis 8. Mai 2009) wurde entschieden, PFOS in den Anhang B der unter dieser Konvention eingeschränkten Substanzen aufzunehmen. PFOA wurde im Jahr 2013 in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe nach REACH aufgenommen. Seitdem ist die Industrie insbesondere auf kurzkettigere PFC ausgewichen. Es gilt aber für die gesamte Stoffgruppe der PFC, dass sie schwer abbaubar sind und deswegen für lange Zeit in der Umwelt verbleiben. Zu dem Langzeitverhalten der unterschiedlichen PFC, insbesondere zu der Frage, ob und in welchem Ausmaß Umwelteinflüsse, wie z.B. Licht, UV- Strahlung oder Wasser, eine Veränderung von PFC bewirken können, und wie PFC im Wasserkreislauf transportiert werden, liegen weiterhin noch keine hinreichenden Forschungsergebnisse vor. Zahlreiche langkettige PFC können in der Umwelt und im Organismus zu PFOS und PFOA abgebaut werden. Diese Vorläufersubstanzen sollten deshalb bei der Regulierung nicht außer Acht gelassen werden.
Weitere Antragsteller*innen
- Bea Böhlen (KV Rastatt/Baden-Baden)
- Thomas Hentschel (KV Rastatt/Baden-Baden)
- Matthias Schmälzle (KV Rastatt/Baden-Baden)
- Hans-Peter Behrens (KV Rastatt/Baden-Baden)
- Anna Zimmermann (KV Rastatt/Baden-Baden)
- Lydia Enders (KV Bitburg-Prüm)
- Peter Meiwald (KV Ammerland)
- Harald Ebner (KV Schwäbisch Hall)
- Martin Grath (KV Heidenheim)
- Dietmar Johnen (KV Vulkaneifel)
- Claudius Rafflenbeul-Schaub (KV Düsseldorf)
- Günter Seifermann (KV Rastatt/Baden-Baden)
- Stefanie Seemann (KV Pforzheim-Enzkreis)
- Stefan Müller (KV Düsseldorf)
- Gülsün Akcakoca (KV Rastatt/Baden-Baden)
- Dirk Grunert (KV Mannheim)
- Helmut Fink (KV Bitburg-Prüm)
- Wolfgang Raufelder (KV Mannheim)
- Gabriele Baier (KV Mannheim)
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